Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       den Geltungsbereich der 1. Änderung auf die Wohnbaufläche südlich Oberer Bruch/westlich Eiskaulenweg zu reduzieren;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 75450/04-01 für das Gebiet der Wohnbaufläche südlich Oberer Bruchweg/westlich Eiskaulenweg in Köln-Brück —Arbeits­titel: Im Oberen Bruch in Köln-Brück, 1. Änderung— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.