Sitzung: 14.05.2012 STA/0035/2012
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 5172/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der südlichen Seite des Langendahlweges, der östlichen und der nördlichen Grenze der privaten Grünfläche nach Norden folgend, der westlichen Seite des Hardtgenbuscher Kirchweges, entlang der südlichen und östlichen Grenze der privaten Grünfläche und der südlichen und der östlichen Abgrenzung der Waldfläche nach Norden folgend, weiter an der westlichen und südlichen Grenze des Grundstücks 845 entlang, dann den rückwärtigen Grundstücksgrenzen nach Osten folgend bis zur Parzelle 905, der öffentlichen Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünfläche auf der westlichen Seite nach Süden folgend bis zur rückwärtigen Grenze der Parzelle 619, dann weiter südlich entlang der nördlichen und südlichen Abgrenzungen der privaten Grünfläche bis zum Langendahlweg —Arbeitstitel: Waldbadviertel - Langendahlweg in Köln-Ostheim, 1. Änderung— aufzustellen mit dem Ziel, den Bebauungsplan an das Ergebnis der durchgeführten Mehrfachbeauftragung im Geschosswohnungsbau anzupassen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Waldbadviertel - Langendahlweg in Köln-Ostheim, 1. Änderung— zur Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.