Sitzung: 14.05.2012 STA/0035/2012
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0644/2012
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet, welches im Norden begrenzt wird durch die Bergerstraße, im Osten durch die Grenze des Flurstückes 3159 sowie die westlichen Straßenbegrenzungslinien der Glashüttenstraße und der Friedrichstraße, im Süden durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Philipp-Reis-Straße und im Westen durch die östliche Umzäunung der KVB-Trasse mit den Zielen, entsprechend den Vorgaben des vom Rat der Stadt Köln am 23.03.2010 beschlossenen Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte Wohnungsbau zu entwickeln, die öffentliche Grünfläche weiterzuentwickeln sowie die Einrichtungen für den Gemeinbedarf zu sichern; weiteres Ziel ist die Entwicklung einer sechszügigen Kindertagesstätte aufgrund des dringenden Bedarfes im Stadtteil;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept –Arbeitstitel: Glashüttenstraße in Köln-Porz–mit den drei Varianten für den Teilbereich Wohnen und Kindertagesstätte zur Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Versammlung).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.