Beschluss:

Der Rat beschließt,

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70420/02 für das Gebiet zwischen dem Poller Damm und der Siegburger Straße und zwischen der nördlichen Autobahnauffahrt Köln-Poll und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen Auf dem Sandberg 2 bis 99 sowie nördlich der Siegburger Straße zwischen Auf dem Sandberg 90 und 92 und der rückwärtigen Grundstücksgrenze Im Forst 453 (ehemaliger Bunker), rückwärtige Grundstücksgrenzen Im Forst 453 bis 13, nördlich des Grundstücks Im Forst 13 bis zur KVB-Strecke von Köln-Deutz nach Köln-Porz und östlich der Schule Auf dem Sandberg 120 in Köln-Poll –Arbeitstitel: Poller Damm in Köln-Poll– abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 7;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 70420/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 66/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.