Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß
Änderungsantrag der CDU-Fraktion:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird
wie folgt ersetzt:
1)
Der Rat der Stadt Köln begrüßt die positiven Erfahrungen zur
Beschleunigung von Bauprojekten und Vergabeprozessen aus der Umsetzung des
Konjunkturprogramms II. Aus diesem Grund appelliert er an die Regierung des
Landes Nordrhein-Westfalen, die im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II
eingeführten Verfahrenserleichterungen aufrecht zu erhalten sowie die
heraufgesetzten Wertgrenzen für die Wahl der Vergabeart dauerhaft einzuführen
und mit den Beträgen für andere Vergabearten (VOL, VOF) zu vereinheitlichen.
Die Regelungen im neuen Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen sind,
sofern erforderlich, entsprechend anzupassen.
2)
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den nachfolgend aufgeführten
Bedingungen die in der Begründung aufgeführten Maßnahmenpakete zu überarbeiten
und dem Rat in der ersten Sitzung nach der Sommerpause erneut zur
Beschlussfassung vorzulegen:
o
Die Wertgrenzen in den verschiedenen städtischen Regelungen sind zu
vereinheitlichen.
o
Entscheidungen zu Planung und Durchführung von Projekten sind
durchgängig bis zu einer Wertgrenze von 2,5 Mio. € als Geschäfte der laufenden
Verwaltung zu behandeln. Vergabeentscheidungen sind grundsätzlich als Geschäfte
der laufenden Verwaltung zu behandeln.
o
Gleiches gilt für die Entscheidung bei Kostenüberschreitungen, sofern
diese nicht über 20 % der Kostenberechnung und mindestens bei 500.000 € liegen.
o
Die Vorgaben und Verfahren für die Eigenbetriebe und
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen – insbesondere Gebäudewirtschaft – sind in
die Analysen und Maßnamen einzubeziehen.
o
In das Maßnahmenpaket sind personalwirtschaftliche Ansätze aufzunehmen,
durch die der erhebliche Personalmangel insbesondere bei technischen Berufen
kurzfristig und dauerhaft abgebaut bzw. ausgeglichen werden kann.
o
Für die vorgesehenen Maßnahmen ist eine Kosten-Nutzen-Analyse
durchzuführen, in der die zusätzlichen Ressourcen für die geänderten Verfahren
(z. B. Einführung und Bedienung der Informationsplattform) eventuellen
Synergien bzw. Einsparungen an Personal- und Sachmitteln gegenüber zu stellen
sind.
o
Die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen ist zu konkretisieren und in
einer Zeit-Maßnahmen-Planung (inkl. Kosten) darzustellen.
o
Die zur Umsetzung erforderlichen Satzungsänderungen, inkl.
Betriebssatzungen u. ä. und Anpassungen weiterer ortsrechtlicher Bestimmungen
sind ebenfalls in das Maßnahmenpaket aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der
CDU-Fraktion und der Fraktion pro Köln abgelehnt.
II. Beschluss gemäß
Verwaltungsvorlage:
A) Der Rat nimmt das von der Verwaltung erarbeitete Maßnahmenpaket (siehe unter I. der Beschlussvorlage, Projektmanagement, IT-Unterstützung u.a.) zur Kenntnis und sieht hierin geeignete Schritte zur Beschleunigung von städtischen Baumaßnahmen.
B) Der Rat beschließt die von der Verwaltung erarbeiteten Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung der politischen Beratung und Beschlussfassung (siehe unter II. der Beschlussvorlage, Heraufsetzung und Harmonisierung der städtischen Wertgrenzen, Zusammenfassung/Reduzierung politischer Beschlüsse, Verzicht auf politisch nicht beeinflussbare Entscheidungen) und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Änderungen in den städtischen Satzungen, Richtlinien und Regelungen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke. sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.