Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum
Köln für das Wirtschaftsjahr 2012 in der zu diesem Beschluss paraphierten
Fassung fest.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 20,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des
Vermögensplans erforderlich ist, wird auf 20,0 Mio. Euro festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.