Geänderter Beschluss gemäß neuem Verwaltungsvorschlag:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage B1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen im 2. Halbjahr 2012 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.

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Anmerkung:

Die neuen Anlagen (Mitteilung an den Rat sowie die Anlagen B1; B2 und B3) wurden als Anlage 6 für die Ratssitzung bereitgestellt.