Beschluss:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:

Wir betrauen die Kölner Verkehrs-Betriebe AG mit dem weiteren Angebot von rabattierten 4er- und MonatsTickets für Inhaber des Köln-Passes auf dem Kölner Stadtgebiet (Tarifzone 1b) auf der Grundlage der Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) zum MobilPass sowie unter Beachtung der weiteren Regelung der vom Rat am 14.02.2012 genehmigten Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses nach § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW vom 09.01.2012 (DS-Nr. 5153/2011/1).

Soweit im Haushaltsjahr 2012 keine Fördermittel des Landes zur Finanzierung der hierdurch entstehenden Mindereinnahmen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG zur Verfügung stehen, sind die sich hieraus ergebenden Mindereinnahmen vor dem Hintergrund der steuerrechtlichen und EU-beihilferechtlichen Anforderungen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008 aufzunehmen.

Köln, den 02.04.2012

gez. Jürgen Roters                                                                             gez. Jörg Frank

Oberbürgermeister                                                                             Ratsmtglied


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln zugestimmt.