Beschluss:

 

Der Rat stellt gemäß § 4 I b) der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2012 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.

 

Die Betriebsleitung wird ermächtigt zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 50,0 Mio. € in Anspruch zu nehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.