Beschlussvorschlag:
In konkretisierender
Umsetzung seines Beschlusses vom 13.10.2011 beschließt der Rat ein kommunales
Wohnungsbauförderungsprogramm für die Dauer von 5 Jahren mit folgenden
Fördertatbeständen:
1.
Zur
Sicherung der Zielzahl von 1.000 neuen preisgünstigen geförderten Mietwohnungen
vergibt die Stadt aus eigenen Haushaltsmitteln Wohnungsbaudarlehen zum Neubau
von Mietwohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung entsprechend den in Anlage
1 dargestellten Förderbedingungen, sobald das der Stadt Köln zugewiesene
Mittelkontingent der Landesförderung für den Mietwohnungsneubau vor Erreichen
der realisierbaren Zielzahl von 1.000 Wohneinheiten aufgebraucht ist.
Dazu werden im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, in den Jahren
2012 bis 2015 jährlich 33 Mio. € veranschlagt. Mit diesen Mitteln können
jährlich ca. 330 Wohnungen neu mit Darlehen gefördert werden.
2.
Als
weiterer Fördertatbestand wird der Erwerb nichtstädtischer Grundstücke durch
Zuschüsse im Gesamtumfang von 1 Mio. € jährlich subventioniert. Die
Zuschussgewährung ist verbunden mit der öffentlichen Darlehensförderung von
Wohnungen durch das Land bzw. nachrangig durch die Stadt. Die
sozialraumverträgliche Verteilung der mit städtischen Mitteln geschaffenen
Wohnungen in diesem Rahmen wird durch Anwendung des Förderatlasses erreicht
(Anlage 2). Dazu werden im Teilfinanzplan 1003, Wohnraumförderung,
Wohnungserhaltung und -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende, in den Jahren 2012
bis 2015 Mittel von jährlich 1 Mio. € veranschlagt.
3.
Die
sozialraumverträgliche Verteilung der mit städtischen Mitteln geschaffenen
Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes erfolgt nach einem Schwerpunktesystem
(Förderatlas). Grundlage des Konzeptes ist der Anteil geförderter
Mietwohnungen am Gesamtmietwohnungsbestand auf Stadtteilebene. Der in Anlage 2 beschriebene Förderatlas wird
mit beschlossen.
4.
Weiterhin
werden Mittel für den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen (Anlage 3)
im Teilfinanzplan 1003, Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung und -pflege,
Hilfen für Wohnungssuchende, in den Jahren 2012 bis 2015 von jährlich 1 Mio. €
veranschlagt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Modell in Abstimmung mit der
Wohnungswirtschaft zu entwickeln und dem Ausschuss für Soziales und Senioren
zur Kenntnis zu geben.
5.
Die
Verwaltung wird beauftragt, durch interne Richtlinie sicherzustellen, dass das bestehende
Baulückenprogramm mit dem vom Rat beschlossenen Schwerpunkt weitergeführt wird.
6.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Gewährung
eines Zuschusses für den Grundstücksankauf verzichtet der Rat auf die Erhebung
der Verwaltungsgebühr nach Nr. 56.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung
der Stadt Köln vom 10.02.2011. Diese beträgt 0,4 % der bewilligten
Zuschusssumme.
Neben der laufenden
Information des Ausschusses für Soziales und Senioren berichtet die Verwaltung
rechtzeitig über den Erfolg des städtischen Programms. Auf der Grundlage der
weiteren Beschlussfassung zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen, das sich u. a.
mit dem künftigen Bedarf an preiswerten Wohnungen auseinandersetzt und
Handlungsvorschläge erarbeiten wird, soll unter Berücksichtung der dann
aktuellen Landesförderung sowie der aktuellen Haushaltslage über eine evtl.
Anschlussförderung entschieden werden.
Parallel zum
Förderergebnis des Landesprogramms teilt die Verwaltung dem Ausschuss für
Soziales und Senioren jährlich das Ergebnis des städtischen Förderprogramms
mit.
Deckungsvorschlag:
Die Finanzierung des
Gesamtkonzepts geht zu Lasten des Gesamthaushalts bzw. erhöht das bereits
bestehende Defizit.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über eine Veranschlagung im
Teilfinanzplan 1003 und 1601. Die Auswirkungen auf die Veranschlagungen bei den
Teilplanzeilen in den Teilergebnisplänen 1003 und 1601 können zum gegenwärtigen
Zeitpunkt wegen fehlender Anhalts- und Erfahrungswerte nur grob beziffert
werden (siehe Anlage 4).
Beschluss:
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Vorlage ohne Votum in den Rat zu schieben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt.