Beschluss: geändert beschlossen

Die Verwaltung erläutert zu der Vorlage Folgendes:

In der Beschlussvorlage ist festgehalten, dass die Verwaltung dem Sozialausschuss jährlich über den Verlauf des Wohnungsbauförderungsprogramms berichten wird. Sie wird dem Rat auch rechtzeitig vor Ablauf von 5 Jahre, für die das Programm vorgesehen ist, eine abschließende Evaluation vorlegen. Diese orientiert sich an den Zielen des Ratsbeschluss vom 13.10.2011 und wird die Auswirkungen des Programms mit Hilfe folgenden Indikatoren überprüfen:

·         Anzahl der Wohnungen, die im Rahmen des Programms in den 5 Jahren erstellt wurden

·         die Evaluation soll Auskunft darüber erteilen, ob es gelungen ist, Grundstücke entsprechend dem Förderatlas zu gewinnen (Stichwort: sozialverträgliche Bebauung)

·         die Anzahl der Wohnungen, die durch Verlängerung der Belegungsbindung dem preiswerten Segment erhalten bleiben

·         Einsparungen von Transferleistungen die unmittelbar mit dem Bezug dieser Wohnungen respektive mit der Verlängerung von Mietpreisbindungen in Verbindung zu bringen sind

Ebenfalls hat die Verwaltung eine Ergänzung zur Vorlage was den Förderatlas betrifft, indem es um die Zuschusshöhe geht, die ermöglicht werden soll. Hier soll ein Zuschuss von 20 % bei Stadtteilen, die weniger als 10 % an öffentlich geförderten Wohnungen haben bzw. 15 % bei Stadtteilen, die weniger als 15 % öffentlich geförderten Wohnungen aufbieten können, möglich sei. Ausgenommen jedoch die Stadtteile, wo sozialpolitische Gründe, wie z.B. Köln-Meschernich dagegen sprechen.

 

Der Ausschussvorsitzende regt an, dass die Verwaltung hierzu schriftlich eine ergänzende Stellungnahme vorlegt, die dann auch Gegenstand der Beschlussfassung wird.

 

Die Verwaltung sagt dies in noch detaillierterer Form zu.

 

Ratsmitglied Henk-Hollstein bittet die Vorlage in die Haushaltsplanberatungen zu schieben.

Ratsmitglied Detjen lehnt diese Verschiebung ab, da der Rat hierzu bereits einen Beschluss gefasst hat und die Angelegenheit dringlich ist. Er bittet jedoch, dass die unterschiedlichen Fördermittel mit in die Berichterstattung aufzunehmen.

Die Verwaltung wird dies prüfen.

Der Ausschussvorsitzende weist daraufhin, dass sowohl die Fraktionen der SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen den Vorschlag der CDU-Fraktion auf Verschiebung in die Haushaltsplanberatungen ablehnen werden. Maßgeblich ist nicht, wie von Ratsmitglied Detjen ausgeführt, dass alleinige Kriterium, dass ein Ratsbeschluss gefasst wurde, da sich die Fraktionen in den Haushaltsplan-beratungen aus finanziellen Gründen bei einem 230 Mio. Loch möglicherweise über bereits gefasste Ratsbeschlüsse inhaltlich auseinandersetzen müssen. Diese Angelegenheit gehört jedoch inhaltlich aus sozialpolitischen Gründen zu den Prioritäten und hier besteht Eilbedürftigkeit bei der Umsetzung. Als Wachstumsregion hat die Stadt Köln ganz erhebliche Probleme in der Versorgung auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere im preiswerten Wohnungssegment. Je schneller da die Stadt Köln nachhaltige Bemühungen unternimmt, desto besser.

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag der CDU-Fraktion auf Verweis in die Haushaltsplanberatungen abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und proKöln bei Enthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt.

Der Ausschussvorsitzende lässt über die Beschlussvorlage mit den Ergänzungen der Verwaltung abstimmen:

 

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlusses:

In konkretisierender Umsetzung seines Beschlusses vom 13.10.2011 beschließt der Rat ein kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm für die Dauer von 5 Jahren mit folgenden Fördertatbeständen:

1.      Zur Sicherung der Zielzahl von 1.000 neuen preisgünstigen geförderten Mietwohnungen vergibt die Stadt aus eigenen Haushaltsmitteln Wohnungsbaudarlehen zum Neubau von Mietwohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung entsprechend den in Anlage 1 dargestellten Förderbedingungen, sobald das der Stadt Köln zugewiesene Mittelkontingent der Landesförderung für den Mietwohnungsneubau vor Erreichen der realisierbaren Zielzahl von 1.000 Wohneinheiten aufgebraucht ist.
Dazu werden im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, in den Jahren 2012 bis 2015 jährlich 33 Mio. € veranschlagt. Mit diesen Mitteln können jährlich ca. 330 Wohnungen neu mit Darlehen gefördert werden.

2.      Als weiterer Fördertatbestand wird der Erwerb nichtstädtischer Grundstücke durch Zuschüsse im Gesamtumfang von 1 Mio. € jährlich subventioniert. Die Zuschussgewährung ist verbunden mit der öffentlichen Darlehensförderung von Wohnungen durch das Land bzw. nachrangig durch die Stadt. Die sozialraumverträgliche Verteilung der mit städtischen Mitteln geschaffenen Wohnungen in diesem Rahmen wird durch Anwendung des Förderatlasses erreicht (Anlage 2). Dazu werden im Teilfinanzplan 1003, Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung und -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende, in den Jahren 2012 bis 2015 Mittel von jährlich 1 Mio. € veranschlagt.

3.      Die sozialraumverträgliche Verteilung der mit städtischen Mitteln geschaffenen Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes erfolgt nach einem Schwerpunktesystem (Förderatlas). Grundlage des Konzeptes ist der Anteil geförderter Mietwohnungen am Gesamtmietwohnungsbestand auf Stadtteilebene. Der in Anlage 2 beschriebene Förderatlas wird mit beschlossen.

4.      Weiterhin werden Mittel für den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen (Anlage 3) im Teilfinanzplan 1003, Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung und -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende, in den Jahren 2012 bis 2015 von jährlich 1 Mio. € veranschlagt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Modell in Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft zu entwickeln und dem Ausschuss für Soziales und Senioren zur Kenntnis zu geben.

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, durch interne Richtlinie sicherzustellen, dass das bestehende Baulückenprogramm mit dem vom Rat beschlossenen Schwerpunkt weitergeführt wird.

6.      Für die Bearbeitung des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses für den Grundstücksankauf verzichtet der Rat auf die Erhebung der Verwaltungsgebühr nach Nr. 56.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln vom 10.02.2011. Diese beträgt 0,4 % der bewilligten Zuschusssumme.

 

Neben der laufenden Information des Ausschusses für Soziales und Senioren berichtet die Verwaltung rechtzeitig über den Erfolg des städtischen Programms. Auf der Grundlage der weiteren Beschlussfassung zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen, das sich u. a. mit dem künftigen Bedarf an preiswerten Wohnungen auseinandersetzt und Handlungsvorschläge erarbeiten wird, soll unter Berücksichtung der dann aktuellen Landesförderung sowie der aktuellen Haushaltslage über eine evtl. Anschlussförderung entschieden werden.

Parallel zum Förderergebnis des Landesprogramms teilt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und Senioren jährlich das Ergebnis des städtischen Förderprogramms mit.

 

Deckungsvorschlag:

Die Finanzierung des Gesamtkonzepts geht zu Lasten des Gesamthaushalts bzw. erhöht das bereits bestehende Defizit.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über eine Veranschlagung im Teilfinanzplan 1003 und 1601. Die Auswirkungen auf die Veranschlagungen bei den Teilplanzeilen in den Teilergebnisplänen 1003 und 1601 können zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen fehlender Anhalts- und Erfahrungswerte nur grob beziffert werden (siehe Anlage 4).

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und proKöln zugestimmt.