Nachtrag: 27.04.2012

Beschluss: Kenntnis genommen

Die SPD-Fraktion im Stadtbezirk Köln-Porz stellt für die Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 03.05.2012 folgende Antrag:

 

Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Zufahrt zum Glasbläserweg in Porz-Mitte für Fahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes jederzeit uneingeschränkt möglich ist.

Sollte dies nicht der Fall sein, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine ungehinderte Zufahrt zu gewährleisten.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bei dem Glasbläserweg handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Nach § 42 Abs 4a, Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit Zeichen 325/326 StVO ist in verkehrsberuhigten Bereichen das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.

 

Durch den Verkehrsdienst der Stadt Köln wird der genannte Bereich im Rahmen der personellen Ressourcen regelmäßig überwacht. Dabei wurden jedoch keine gravierenden Verstöße festgestellt. Insgesamt wurden bis Stand 30.03.2012 lediglich 5 Verwarnungen gegen Falschparker ausgesprochen.

 

Mitte letzten Jahres fand durch den Verkehrsdienst der Stadt Köln gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln eine Feuerwehrrundfahrt mit einem Drehleiterwagen in den Straßen Glasbläserweg, Keramikweg und Am Schmelzofen statt. Dabei konnte durch die Berufsfeuerwehr keine Beeinträchtigung der Zufahrt für Rettungsfahrzeuge festgestellt werden.

 

Nach Auskunft der Feuerwache Porz der Berufsfeuerwehr Köln ist aufgrund der derzeitigen Baustellensituation im oben genannten Bereich die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge nur mit Behinderungen möglich.

 

Der Verkehrsdienst der Stadt Köln wird Anfang Mai 2012 gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln eine erneute Feuerwehrrundfahrt mit einem Drehleiterwagen durchführen und dabei die Situation vor Ort prüfen und den zuständigen Ämtern der Verwaltung sofern erforderlich geeignete Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen.