Beschluss: geändert beschlossen

Beschlüsse:

 

I. Beschluss über den Vertagungsantrag von Ratsmitglied Gärtner:

 

Der Rat beschließt, die Angelegenheit in die Haushaltsplanberatungen zu verweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss in der Fassung der Empfehlung des Finanzausschusses aus seiner Sitzung am 14.05.2012:

 

In konkretisierender Umsetzung seines Beschlusses vom 13.10.2011 beschließt der Rat ein kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm für die Dauer von 5 Jahren mit folgenden Fördertatbeständen:

1.      Zur Sicherung der Zielzahl von 1.000 neuen preisgünstigen geförderten Mietwohnungen vergibt die Stadt aus eigenen Haushaltsmitteln Wohnungsbaudarlehen zum Neubau von Mietwohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung entsprechend den in Anlage 1 dargestellten Förderbedingungen, sobald das der Stadt Köln zugewiesene Mittelkontingent der Landesförderung für den Mietwohnungsneubau vor Erreichen der realisierbaren Zielzahl von 1.000 Wohneinheiten aufgebraucht ist.
Dazu werden im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, in den Jahren 2012 bis 2015 jährlich 33 Mio. € veranschlagt. Mit diesen Mitteln können jährlich ca. 330 Wohnungen neu mit Darlehen gefördert werden.

2.      Als weiterer Fördertatbestand wird der Erwerb nichtstädtischer Grundstücke durch Zuschüsse im Gesamtumfang von 1 Mio. € jährlich subventioniert. Die Zuschussgewährung ist verbunden mit der öffentlichen Darlehensförderung von Wohnungen durch das Land bzw. nachrangig durch die Stadt. Die sozialraumverträgliche Verteilung der mit städtischen Mitteln geschaffenen Wohnungen in diesem Rahmen wird durch Anwendung des Förderatlasses erreicht (Anlage 2). Dazu werden im Teilfinanzplan 1003, Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung und -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende, in den Jahren 2012 bis 2015 Mittel von jährlich 1 Mio. € veranschlagt.

3.      Die sozialraumverträgliche Verteilung der mit städtischen Mitteln geschaffenen Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes erfolgt nach einem Schwerpunktesystem (Förderatlas). Grundlage des Konzeptes ist der Anteil geförderter Mietwohnungen am Gesamtmietwohnungsbestand auf Stadtteilebene. Der in Anlage 2 beschriebene Förderatlas wird mit beschlossen.

4.      Weiterhin werden Mittel für den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen (Anlage 3) im Teilfinanzplan 1003, Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung und -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende, in den Jahren 2012 bis 2015 von jährlich 1 Mio. € veranschlagt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Modell in Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft zu entwickeln und dem Ausschuss für Soziales und Senioren zur Kenntnis zu geben.

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, durch interne Richtlinie sicherzustellen, dass das bestehende Baulückenprogramm mit dem vom Rat beschlossenen Schwerpunkt weitergeführt wird.

6.      Für die Bearbeitung des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses für den Grundstücksankauf verzichtet der Rat auf die Erhebung der Verwaltungsgebühr nach Nr. 56.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln vom 10.02.2011. Diese beträgt 0,4 % der bewilligten Zuschusssumme.

 

Neben der laufenden Information des Ausschusses für Soziales und Senioren berichtet die Verwaltung rechtzeitig über den Erfolg des städtischen Programms. Auf der Grundlage der weiteren Beschlussfassung zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen, das sich u. a. mit dem künftigen Bedarf an preiswerten Wohnungen auseinandersetzt und Handlungsvorschläge erarbeiten wird, soll unter Berücksichtung der dann aktuellen Landesförderung sowie der aktuellen Haushaltslage über eine evtl. Anschlussförderung entschieden werden.

 

Parallel zum Förderergebnis des Landesprogramms teilt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und Senioren jährlich das Ergebnis des städtischen Förderprogramms mit.

 

Deckungsvorschlag:

Die Finanzierung des Gesamtkonzepts geht zu Lasten des Gesamthaushalts bzw. erhöht das bereits bestehende Defizit.


Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über eine Veranschlagung im Teilfinanzplan 1003 und 1601. Die Auswirkungen auf die Veranschlagungen bei den Teilplanzeilen in den Teilergebnisplänen 1003 und 1601 können zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen fehlender Anhalts- und Erfahrungswerte nur grob beziffert werden (siehe Anlage 4).

 

Gemäß Empfehlung des Finanzausschusses werden folgende Ergänzungen der Verwaltung zum Bestandteil des Beschlusses:

 

Ergänzende Erläuterung zur Berichtspflicht und Evaluation durch Frau Beigeordnete Reker

 

Wie in der Beschlussvorlage festgehalten wird die Verwaltung:

1.      Jährlich dem Sozialausschuss über den Verlauf des Programms berichten.

2.      Dem Rat rechtzeitig vor Ablauf der 5 Jahre eine abschließende Evaluation vorlegen.
Diese orientiert sich an den Zielen des Ratsbeschlusses vom 13.10.2011 und wird die Auswirkung des Programms mit Hilfe folgender Indikatoren überprüfen:

 

o        Anzahl der Wohnungen die im Rahmen des Programms erstellt wurden

o       
damit können die Ziele:

§         Entlastung der Kölner Haushalte;

§         positive Auswirkung auf das Konsumverhalten und auf die Auftragslage des Handwerks;

§         Entlastung für den städt. Haushalt

 

erreicht werden.

 

o      Sozialverträgliche Bebauung
– ist es gelungen Grundstücke entsprechend dem Förderatlas zu gewinnen –
damit kann das Ziel:

§         gleichmäßige Verteilung von preisgünstigem Wohnraum im Stadtgebiet

 

erreicht werden.

 

o        Anzahl der Wohnungen, die durch Verlängerung der Belegungsbindung dem preisgünstigen Segment erhalten bleiben – soweit es sich bei den Mietern um Transferleistungsbezieher handelt, wirkt sich dies auch als direkte Einsparungen aus –
damit können die Ziele:

§         Erhaltung von preisgünstigem Wohnraum für WBS-Berechtigte

§         Vermeidung des Anstiegs der KDU

 

erreicht werden.

 

o        Einsparungen von Transferleistungen, die unmittelbar mit dem Bezug dieser Wohnungen respektive mit der Verlängerung von Mietpreisbindungen in Verbindung zu bringen sind.

 

Zusammenfassung:
D.h. je mehr geförderte Wohnungen die Stadt mit Hilfe dieses Programms zusätzlich und gleichmäßig verteilt im Stadtgebiet errichten respektive erhalten kann – desto näher kommen die Verwaltung den Zielen die der Rat mit diesem Programm verfolgt.

 

3.      Ergänzung zur Vorlage 2 (Förderatlas) im Absatz 3:

Zuschusshöhe

- 20 % bei Stadtteilen mit weniger als 10 % an öffentlich geförderten Wohnungen

- 15 % bei Stadtteilen mit weniger als 15 % an öffentlich geförderten Wohnungen

es sei denn, sozialpolitische Gründe sprechen dagegen (z.B. Köln-Meschenich)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln zugestimmt.

 

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Anmerkung:

 

Diese Angelegenheit wurde vorgezogen und als erster Punkt der allgemeinen Vorlagen unter dem Oberpunkt 10 behandelt.