Beschlüsse:
I. Beschluss über den Vertagungsantrag von Ratsmitglied
Gärtner:
Der Rat beschließt,
die Angelegenheit in die Haushaltsplanberatungen zu verweisen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln abgelehnt.
II. Beschluss in der Fassung der Empfehlung des
Finanzausschusses aus seiner Sitzung am 14.05.2012:
1.
Zur
Sicherung der Zielzahl von 1.000 neuen preisgünstigen geförderten Mietwohnungen
vergibt die Stadt aus eigenen Haushaltsmitteln Wohnungsbaudarlehen zum Neubau
von Mietwohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung entsprechend den in Anlage
1 dargestellten Förderbedingungen, sobald das der Stadt Köln zugewiesene
Mittelkontingent der Landesförderung für den Mietwohnungsneubau vor Erreichen
der realisierbaren Zielzahl von 1.000 Wohneinheiten aufgebraucht ist.
Dazu werden im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, in den Jahren
2012 bis 2015 jährlich 33 Mio. € veranschlagt. Mit diesen Mitteln können
jährlich ca. 330 Wohnungen neu mit Darlehen gefördert werden.
2.
Als
weiterer Fördertatbestand wird der Erwerb nichtstädtischer Grundstücke durch
Zuschüsse im Gesamtumfang von 1 Mio. € jährlich subventioniert. Die
Zuschussgewährung ist verbunden mit der öffentlichen Darlehensförderung von
Wohnungen durch das Land bzw. nachrangig durch die Stadt. Die
sozialraumverträgliche Verteilung der mit städtischen Mitteln geschaffenen
Wohnungen in diesem Rahmen wird durch Anwendung des Förderatlasses erreicht
(Anlage 2). Dazu werden im Teilfinanzplan 1003, Wohnraumförderung,
Wohnungserhaltung und -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende, in den Jahren 2012
bis 2015 Mittel von jährlich 1 Mio. € veranschlagt.
3.
Die
sozialraumverträgliche Verteilung der mit städtischen Mitteln geschaffenen
Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes erfolgt nach einem Schwerpunktesystem
(Förderatlas). Grundlage des Konzeptes ist der Anteil geförderter Mietwohnungen
am Gesamtmietwohnungsbestand auf Stadtteilebene. Der in Anlage 2 beschriebene Förderatlas wird mit beschlossen.
4.
Weiterhin
werden Mittel für den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen (Anlage 3)
im Teilfinanzplan 1003, Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung und -pflege,
Hilfen für Wohnungssuchende, in den Jahren 2012 bis 2015 von jährlich 1 Mio. €
veranschlagt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Modell in Abstimmung mit der
Wohnungswirtschaft zu entwickeln und dem Ausschuss für Soziales und Senioren
zur Kenntnis zu geben.
5.
Die
Verwaltung wird beauftragt, durch interne Richtlinie sicherzustellen, dass das
bestehende Baulückenprogramm mit dem vom Rat beschlossenen Schwerpunkt
weitergeführt wird.
6.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Gewährung
eines Zuschusses für den Grundstücksankauf verzichtet der Rat auf die Erhebung
der Verwaltungsgebühr nach Nr. 56.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung
der Stadt Köln vom 10.02.2011. Diese beträgt 0,4 % der bewilligten
Zuschusssumme.
Neben der laufenden Information des Ausschusses für Soziales und Senioren
berichtet die Verwaltung rechtzeitig über den Erfolg des städtischen Programms.
Auf der Grundlage der weiteren Beschlussfassung zum Stadtentwicklungskonzept
Wohnen, das sich u. a. mit dem künftigen Bedarf an preiswerten Wohnungen
auseinandersetzt und Handlungsvorschläge erarbeiten wird, soll unter
Berücksichtung der dann aktuellen Landesförderung sowie der aktuellen
Haushaltslage über eine evtl. Anschlussförderung entschieden werden.
Parallel zum Förderergebnis des Landesprogramms teilt die Verwaltung dem
Ausschuss für Soziales und Senioren jährlich das Ergebnis des städtischen
Förderprogramms mit.
Deckungsvorschlag:
Die Finanzierung des Gesamtkonzepts geht zu Lasten des Gesamthaushalts
bzw. erhöht das bereits bestehende Defizit.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über eine Veranschlagung im
Teilfinanzplan 1003 und 1601. Die Auswirkungen auf die Veranschlagungen bei den
Teilplanzeilen in den Teilergebnisplänen 1003 und 1601 können zum gegenwärtigen
Zeitpunkt wegen fehlender Anhalts- und Erfahrungswerte nur grob beziffert
werden (siehe Anlage 4).
Gemäß Empfehlung des
Finanzausschusses werden folgende Ergänzungen der Verwaltung zum Bestandteil
des Beschlusses:
Ergänzende Erläuterung zur Berichtspflicht und Evaluation
durch Frau Beigeordnete Reker
Wie in der Beschlussvorlage festgehalten wird die
Verwaltung:
1. Jährlich
dem Sozialausschuss über den Verlauf des Programms berichten.
2. Dem
Rat rechtzeitig vor Ablauf der 5 Jahre eine abschließende Evaluation vorlegen.
Diese orientiert sich an den Zielen des Ratsbeschlusses vom 13.10.2011 und wird
die Auswirkung des Programms mit Hilfe folgender Indikatoren überprüfen:
o
Anzahl
der Wohnungen die im Rahmen des
Programms erstellt wurden
o
damit können die Ziele:
§
Entlastung der Kölner Haushalte;
§
positive Auswirkung auf das Konsumverhalten und
auf die Auftragslage des Handwerks;
§
Entlastung für den städt. Haushalt
erreicht werden.
o Sozialverträgliche Bebauung
– ist es gelungen Grundstücke entsprechend dem Förderatlas zu gewinnen –
damit kann das Ziel:
§ gleichmäßige Verteilung von preisgünstigem Wohnraum im Stadtgebiet
erreicht werden.
o
Anzahl
der Wohnungen, die durch Verlängerung der Belegungsbindung dem
preisgünstigen Segment erhalten bleiben – soweit es sich bei den Mietern um
Transferleistungsbezieher handelt, wirkt sich dies auch als direkte
Einsparungen aus –
damit können die Ziele:
§ Erhaltung von preisgünstigem Wohnraum für WBS-Berechtigte
§ Vermeidung des Anstiegs der KDU
erreicht werden.
o Einsparungen von Transferleistungen, die unmittelbar mit dem Bezug dieser Wohnungen respektive mit der Verlängerung von Mietpreisbindungen in Verbindung zu bringen sind.
Zusammenfassung:
D.h. je mehr geförderte Wohnungen die Stadt mit Hilfe dieses Programms
zusätzlich und gleichmäßig verteilt im Stadtgebiet errichten respektive
erhalten kann – desto näher kommen die Verwaltung den Zielen die der Rat mit
diesem Programm verfolgt.
3. Ergänzung zur Vorlage 2 (Förderatlas) im Absatz 3:
Zuschusshöhe
- 20 % bei Stadtteilen mit weniger als 10 % an öffentlich geförderten Wohnungen
- 15 % bei Stadtteilen mit weniger als 15 % an öffentlich geförderten Wohnungen
es sei denn, sozialpolitische Gründe sprechen dagegen (z.B. Köln-Meschenich)
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der
FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln zugestimmt.
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Anmerkung:
Diese Angelegenheit wurde vorgezogen und als erster Punkt der allgemeinen Vorlagen unter dem Oberpunkt 10 behandelt.