Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2004 stammenden Verlustes von 11.638.236,44 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.