Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 5 Absatz 10 Buchstabe b) der Geschäftsordnung, die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung zu überweisen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln abgelehnt.
Die Sache ist demnach gemäß § 5 Absatz 10 Buchstabe a) der Geschäftsordnung erledigt.
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Anmerkung:
Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit Punkt
3.1.2 Antrag der FDP-Fraktion betreffend "Einschaltung eines Schlichters im Opernkonflikt"
AN/0632/2012
behandelt.