Sitzung: 14.06.2012 BAA/0025/2012
Zusatz: In der Sitzung am 03.05. zurückgestellt m. d. B. die Anfrage nach § 4 Geschäftsordnung zu beantworten.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 1005/2011
Beschluss:
Der Betriebsausschuss
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln empfiehlt dem Rat, wie folgt zu
beschließen:
Der
Rat stimmt der Anlieferung und Verbrennung von internationalem Müll in der
Restmüllverbrennungsanlage Köln (RMVA) zu. Voraussetzung hierfür ist, dass
hierdurch die Auslastung der RMVA sichergestellt werden kann oder das
Verbrennungsentgelt für diese Abfälle über den deutschen Marktpreisen für
Gewerbeabfälle liegt.
Des
Weiteren genehmigt die Stadt Köln, dass seitens der AVG auch eine Verarbeitung
von Haus- und Sperrmüll aus anderen Gemeinden / Städten und dem benachbarten
Ausland, insbesondere aus den Benelux-Staaten und Frankreich zulässig ist.
Ziffer
2 des Ratsbeschlusses vom 24.04.2008 (TOP 2.1.11) wird insoweit teilweise aufgehoben.
Voraussetzung für die
Annahme von Fremdabfällen gleich jedweder Art ist auch weiterhin, dass durch
die jeweilige Maßnahme die Entsorgungssicherheit der Stadt Köln nicht
beeinträchtigt ist und Abfälle aus NRW bzw. unmittelbar benachbarten
Bundesländern / Ausland Vorrang haben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.