Zusatz: In der Sitzung am 03.05. zurückgestellt m. d. B. die Anfrage nach § 4 Geschäftsordnung zu beantworten.

Beschluss: ungeändert empfohlen

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat stimmt der Anlieferung und Verbrennung von internationalem Müll in der Restmüllverbrennungsanlage Köln (RMVA) zu. Voraussetzung hierfür ist, dass hierdurch die Auslastung der RMVA sichergestellt werden kann oder das Verbrennungsentgelt für diese Abfälle über den deutschen Marktpreisen für Gewerbeabfälle liegt.

 

Des Weiteren genehmigt die Stadt Köln, dass seitens der AVG auch eine Verarbeitung von Haus- und Sperrmüll aus anderen Gemeinden / Städten und dem benachbarten Ausland, insbesondere aus den Benelux-Staaten und Frankreich zulässig ist.

 

Ziffer 2 des Ratsbeschlusses vom 24.04.2008 (TOP 2.1.11) wird insoweit teilweise aufgehoben.

 

Voraussetzung für die Annahme von Fremdabfällen gleich jedweder Art ist auch weiterhin, dass durch die jeweilige Maßnahme die Entsorgungssicherheit der Stadt Köln nicht beeinträchtigt ist und Abfälle aus NRW bzw. unmittelbar benachbarten Bundesländern / Ausland Vorrang haben.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.