Beschluss: ungeändert beschlossen

RM Breite bittet um Information, warum noch investive Restmittel im Sportetat existieren, die als Deckung für die sicherlich sinnvolle Maßnahme verwendet werden können. RM van Benthem fragt ergänzend, wie es zu solchen Planungs- und Verfahrensfehlern mit entsprechender Kostenexplosion kommen konnte. Frau Dr. Klein weist auf die von Beginn an bestehenden Schwierigkeiten beim Projektverlauf hin, die auch mit der maroden Bausubstanz zu tun hatten. Letztlich hat sich durch die Mittel des Konjunkturprogramms II eine Finanzierungsmöglichkeit eröffnet. Es gab verschiedene Vergabeprobleme, die auch mit den baulichen Unwägbarkeiten im Zusammenhang standen. Letztlich kann mit der jetzt gesicherten Finanzierung eine Maßnahme umgesetzt werden, die der Freiluga als wichtigem außerschulischen Lernort Rechnung trägt. Herr Sanden führt ergänzend aus, dass die Schulverwaltung um eine finanzielle Unterstützung gebeten hat. Die Sportverwaltung konnte dies zusagen, da keine Sportbaumaßnahme wegen dieser Restmittelverwendung zurückgestellt werden muss oder nicht zum Tragen kommt. Es wurden über das KP II über 14 Millionen € Sachmittel für den Sportbereich zusätzlich zur Verfügung gestellt. Aufgrund der hohen Personalintensität im Rahmen des KPII konnten in der Sportverwaltung nicht alle sonstigen investiven Mittel ausgegeben werden, sodass hier Reste bestehen. Auf Nachfrage von RM Köhler bestätigt Frau Dr. Klein, dass aber keine KPII-Mittel zurückgegeben wurden. Nach nochmaliger Intervention von RM Köhler sagt die Verwaltung zu, die bilateral zwischen Schul- und Sportverwaltung getroffene Vereinbarung zur Refinanzierung ( Seite 4, 1. Satz der Vorlage ) der Niederschrift beizufügen. RM Horst Thelen hält es für erforderlich, dass die Vorlage im Ausschuss Schule und Weiterbildung mitberaten wird. Die Verwaltung wird dies aufgreifen.

Beschluss:

Der Rat stimmt der Baumaßnahme der Freiluft- und Gartenbauschule (Freiluga) mit Gesamtkosten von 714.000 € zu.

 

Gleichzeitig beschließt er eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 616.000 € im Haushaltsjahr 2012 im Teilplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, bei neuer Finanzstelle 5100-0604-3-4100, Freiluft- und Gartenbauschule (Freiluga) sowie die Freigabe in gleicher Höhe.

Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung,Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060, Investitionsprogramm Sportstätten.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt