Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat
der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
„Der Rat beschließt zur Finanzierung zusätzlicher Musikschulunterrichte einen
überplanmäßigen zahlungswirksamen Mehraufwand im Teilergebnisplan 0415,
Rheinische Musikschule, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen,
in Höhe von 80.659,61 EUR, Hj. 2011.
Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge im Teilergebnisplan 0415, Rheinische Musikschule, in Teilplanzeile 4, öffentlich rechtliche. Leistungsentgelte, so dass sich für den Gesamthaushalt keine Verschlechterung ergibt.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.