Beschluss:
Die Bezirksvertretung bittet den Stadtentwicklungsausschuss, folgenden – ergänzten – Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 67458/07 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Brandenburger Straße, Domstraße, Altenberger Straße und Johannisstraße und Johannisstraße 43-47 und Breslauerplatz 2 (Flurstücke 575, 576, 460, 461, 462, 463) in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Brandenburger Straße in Köln-Altstadt/Nord— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
Die maximale Wandhöhe wird für die Häuser der Altenberger Straße 5 bis 23 auf
13,50 m über Gehwegkante festgesetzt. Auf eine Festsetzung der Geschossanzahl
wird in diesem Bereich verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.