Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt
dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Wahrung eines fristgerechten Baubeginns ohne rechtskräftiges Baurecht nach Personenbeförderungsgesetz, das Vergabeverfahren für die Rodungsarbeiten im Zuge der Verlängerung der Linie 3 einzuleiten. Die Vergabe der Rodungsarbeiten erfolgt erst nach Vorlage des rechtskräftigen Baurechts und eines Baubeschlusses des Rates.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt