Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.  Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Stellenplan 2012 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung zu.

Auf der Grundlage bestehender Ratsbeschlüsse bzw. gesetzlicher Vorgaben ergeben sich für 2012 im Saldo rd. 258 Mehrstellen. Für 2012 sind 505,23 Stellen zusätzlich erforderlich. Hiervon entfallen

309,51        (= rd. 61 %) Stellen auf die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben,
  39,48        (= rd. 8 %)   Stellen auf die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach
                                        Weisung und
156,24        (= rd. 31%)  Stellen auf die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben.

Demgegenüber werden 247,55 Stellen abgesetzt. Darin sind die Ergebnisse der „Task-Force“ in einem Umfang von 147,91 Stellen enthalten.

Von den 505,23 Mehrstellen sind
231,61 Stellen        (= rd. 46 %) in vollem Umfang refinanziert,
  90,90 Stellen        (= rd. 18 %) teilweise refinanziert und
182,72 Stellen        (= rd. 36 %) nicht refinanziert.

Die Mehrstellen unterliegen den vom Rat zur Haushaltsumsetzung beschlossenen Restriktionen einschließlich einer stringenten aufgabenbezogenen Bewirtschaftung analog dem bei den vorhandenen Stellen praktizierten Verfahren.

2.  Der Rat nimmt zur Kenntnis,

·       dass außerhalb des Stellenplanbeschlusses Ziffer 1. ein kalkulierter Risikozuschlag bei den Personalaufwendungen von 7,3 Mio. € um 6 Mio. € auf nunmehr 1,3 Mio. p.a. reduziert wurde.

Diese Maßnahme vermindert die im Februar im Veränderungsnachweis 1 für 2012 noch ausgewiesenen Personalaufwendungen ab 2014. Auf den zwischenzeitlich vorgelegten Veränderungsnachweis 4 wird verwiesen.

3.    Der Rat beschließt weiterhin, dass zur Abwehr eines drohenden Nothaushaltes im Finanzzeitraum 2013 bis 2015 keine weiteren Stellen geschaffen werden können. Sollten Stellen für zusätzliche neue unabweisbare Aufgaben nicht durch im Rahmen des Aufgabenabbaus freigesetztes Personal besetzt werden können, ist eine Einrichtung und Besetzung von Stellen nur dann möglich, wenn hierfür nachhaltig finanzierte Sachkosten in Anspruch genommen oder entsprechende Ertragssteigerungen erzielt werden.

Ansonsten bildet der mit dem Stellenplan 2012 ausgewiesene Personalkörper die Ressourcen und Kapazitätsgrenze für den Finanzzeitraum bis einschließlich 2015 ab.

4.    Der Rat bekräftigt den einstimmigen Beschluss des AVR vom 10.11.2011 unter Zif. 5 (TOP 8.1).

„Der Rat der Stadt Köln teilt die Auffassung der Verwaltung, dass ein Zusammenhang zwischen dem aktuellen Krankenstand und möglichen Arbeitsüberlastungen infolge zunehmender Arbeitsverdichtung und Einsparmaßnahmen im Personalbereich wahrscheinlich ist. Aus Sicht des Rates kann deshalb ein weiterer Stellenabbau nur einhergehen mit einem gleichzeitigen Aufgabenabbau oder Standardreduzierungen.“

Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung bittet der Rat den Oberbürgermeister, dass bei künftigen Ratsbeschlüssen neben der gesicherten Finanzierung auch der Grundsatz beachtet wird, keine weitere Arbeitsverdichtung zuzulassen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktionen FDP, pro Köln und Ratsmitglied Hoffmann (Freie Wähler Köln) – zugestimmt.