Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Innenstadt. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließende Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Altstadt/Süd –Arbeitstitel: Nördliche Severinstraße (Bezirksteilzentrum) in Köln-Altstadt/Süd– für das Gebiet zwischen Severinstraße, An St. Katharinen, Achterstraße, Rosenstraße, westliche Grenze des öffentlichen Parkplatzes, Achtergäßchen, östliche Grenze der Severinstraße, Kartäuserhof, westliche Grenze der Flurstücke 469 und 139/4, westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 139/2, westliche Grenze der Severinstraße, südliche und westliche Grenze der Flurstücke 112/4, 112/1 und 247, westliche Grenze des Flurstücks 758/115, Jakobstraße, westliche Grenze der Flurstücke 376, 363 und 362, Josephstraße, westliche Grenze der Flurstücke 351 und 341, Im Dau, westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 741/30, westliche Grenze der Flurstücke 447 und 304 bis 312 (alle Gemarkung Köln, Flur 12), Karl-Berbuer-Platz, westliche Grenze der Flurstücke 426 und 409 (beide Gemarkung Köln, Flur 10) und Perlengraben (B 55) in Köln-Altstadt/Süd in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.