Sitzung: 21.06.2012 STA/0033/2012
Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Innenstadt. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließende Vorberatung für den Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1805/2012
Der
Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die
Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt und empfiehlt dem Rat
wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt die
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Altstadt/Süd
–Arbeitstitel: Nördliche Severinstraße (Bezirksteilzentrum) in
Köln-Altstadt/Süd– für das Gebiet zwischen
Severinstraße, An St. Katharinen, Achterstraße, Rosenstraße, westliche
Grenze des öffentlichen Parkplatzes, Achtergäßchen, östliche Grenze der
Severinstraße, Kartäuserhof, westliche Grenze der Flurstücke 469 und 139/4,
westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 139/2, westliche Grenze der
Severinstraße, südliche und westliche Grenze der Flurstücke 112/4, 112/1 und
247, westliche Grenze des Flurstücks 758/115, Jakobstraße, westliche Grenze der
Flurstücke 376, 363 und 362, Josephstraße, westliche Grenze der Flurstücke 351
und 341, Im Dau, westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 741/30, westliche
Grenze der Flurstücke 447 und 304 bis 312 (alle Gemarkung Köln, Flur 12),
Karl-Berbuer-Platz, westliche Grenze der Flurstücke 426 und 409 (beide
Gemarkung Köln, Flur 10) und Perlengraben (B 55) in Köln-Altstadt/Süd in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten,
paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.