Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 für das Gebiet südlich der Grundstücke Grüner Weg 2 und 4, östlich der Flurstücke 294 (Vulkangelände), 290, 289, 2349/58 und 2421/58, nördlich der Weinsbergstraße, nordwestlich des Flurstücks 447 (Baumarkt), nordwestlich der Grundstücke Melatengürtel 117 - 121, westlich des Melatengürtels und südlich der Flurstücke 1985/51, 51/10 und 379 in Flur 72 der Gemarkung Ehrenfeld in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Mischgebiet Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 64457/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan 64457/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) — jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

Der Beschluss wird nicht in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.

 

 

Alternative: keine