Beschluss: Kenntnis genommen

Beantwortung:

Am 24.11.2011 hat der Rat einen Beschluss zur Übernahme und Entwicklung militärischer Konver­sionsflächen infolge der Reduzierung der Bundeswehrstandorte in Köln gefasst. Am 21.03.2012 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages gebilligt, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Grundstücke, die unmittelbar aus militärischer Vornutzung stammen, zum gutachterlichen Verkehrswert ohne Bieterverfahren an die jeweilige Kommune veräußert werden dürfen. Damit wird den Gebietskörperschaften ein „Erstzugriff“ eingeräumt, während Kaufangebote Dritter zunächst unberücksichtigt bleiben. Näheres hat der Städtetag NRW in seinem Schreiben vom 28.03.2012 an die Mitgliedsstädte dazu ausgeführt.

(1)         In welchem Umfang konnten inzwischen die Liegenschaften, die seitens der Bundeswehr im Kölner Stadtgebiet infolge der Reduzierung von Bundeswehrstandorten aufgegeben werden, näher identifiziert werden?

(2)         Inwieweit hat die Verwaltung – insbesondere mit Bezug auf den o.a. Beschluss des Haushaltsausschusses und das Schreiben des Städtetags NRW – ihr Interesse gegenüber dem BImA inzwischen bekundet?

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

In Erledigung der Anfrage hat das Amt für Stadtentwicklung und Statistik Kontakt aufgenommen mit dem Konversionsbeauftragten der für Köln zuständigen Wehrbereichsverwaltung West (WBV West) in Düsseldorf und mit der Kölner Niederlassung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), welche frei werdende Bundeswehrliegenschaften verwertet. Das städtische Interesse an ggf. frei werdenden Bundeswehr-Liegenschaften ist der BImA bekannt.

Sachstand ist, dass bisher noch keine definitive Entscheidung über liegenschaftmäßige Auswirkungen der Bundeswehrstrukturreform bzw. dem damit zusammenhängenden Stationierungskonzept bezüglich Kölner Bundeswehr-Standorte getroffen wurde. Eine entsprechende Entscheidung ist am 15.06.2012 in einem Termin beim Bundesminister der Verteidigung über die sog. „Feinausplanung“ des Stationierungskonzeptes zu erwarten. Die diesbezügliche Bundeswehr interne Vorlage enthält u.a. auch Aussagen zum weiteren Infrastrukturbedarf der Bundeswehr an Standorten, die – wie Köln – nicht geschlossen werden. Nach gesprächsweisen Informationen der WBV West zeichnet sich ab, dass – vorbehaltlich der o.g. Entscheidung des Ministeriums – wegen des Anschlussbedarfs verbleibender Bundeswehr-Einrichtungen in Köln keine nennenswerten Bundeswehr-Liegenschaften freigestellt werden.

In einem Schreiben des Konversionsbeauftragten der WBV West vom 31.05.2012 heißt es hierzu wörtlich:

„Mit der Neuausrichtung wird die Bundeswehr konsequent auf das veränderte sicherheitspolitische Umfeld zu Beginn des 21. Jahrhunderts ausgerichtet. Zugleich werden ihre Strukturen demografiefest und ihre Fähigkeiten dauerhaft finanzierbar.

Das am 26. Oktober 2011 verkündete neue Stationierungskonzept der Bundeswehr war der Startschuss für den Übergang in die neue Struktur und damit eine zentrale Weichenstellung für die Neuausrichtung. Das Konzept zur Stationierung orientiert sich in einem ganzheitlichen Ansatz an den vier Grundprinzipien Funktionalität, Kosteneffizienz, Attraktivität und Präsenz in der Fläche. Darüber hinaus wurden standortspezifische, militärische und funktionale Merkmale, die sowohl die Auftrags- und Aufgabenerfüllung als auch die Auswirkungen der Stationierung auf Personal und Attraktivität betreffen, berücksichtigt.

Der Standort Köln erfüllt für die Bundeswehr diese Merkmale und trotz einer signifikanten Reduzierung der in Köln beheimateten Bundeswehrangehörigen verbleiben wir mit mehr als 5.700 Dienstposten in Ihrer Stadt präsent.

Zukünftig wird neben den neu aufzubauenden Dienststellen „Kommando Einsatzverbände Luftwaffe“ und „Amt für Heeresweiterentwicklung“ insbesondere das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr seinen Hauptsitz in Ihrer Stadt haben. Zahlreiche weitere für die Bundeswehr nicht minder bedeutende Dienststellen treten hinzu.

Die Neuausrichtung der Bundeswehr schreitet voran. Noch im Juni soll die Realisierungsplanung für die Stationierung abgeschlossen sein.

Insofern ist zum heutigen Zeitpunkt noch keine Aussage über frei werdende Liegenschaften oder auch über zeitliche Angaben zu einem eventuellen Freizug möglich.

Nach Abschluss der Realisierungsplanung für die Stationierung stehe ich Ihnen gerne für nähere Auskünfte zur Verfügung.“

Die Verwaltung ergänzt während der Sitzung wie folgt:

Aufgrund der Presseberichterstattung vom 13.06.2012 zur Realisierungsplanung der Bw wurde der aktuelle Sachstand nochmals beim zuständigen Konversionsbeauftragten der Wehrbereichsverwaltung West in Düsseldorf am 13.06.2012 nachgefragt.

Nach dortiger Auskunft stellt sich die Situation zur Freistellung Kölner Bundeswehr-Standorte wie folgt dar:

Der BMVg hat Teilentscheidungen zur Feinausplanung der Bw-Strukturreform als „Realisierungsplanung“ drei Tage früher als zunächst vorgesehen am 12.06.2012 öffentlich mitgeteilt. Hierauf fußen die Pressemeldungen.

Hinsichtlich der Standorteentwicklung ist am 12.06.2012 entschieden worden, dass in Köln ausschließlich die Liegenschaft des Kreiswehrersatzamtes, Brühler Straße 309, voraussichtlich in 2019 von der Bw aufgegeben wird. Die Liegenschaft Brühler Straße 309 des heutigen Kreiswehrersatzamtes Köln umfasst bundeseigene Grundstücke mit zusammen rd. 4.200 qm und ist mit einem IX – XII-gesch. Bürohaus bebaut zzgl. Nebengebäude.

Die Aufgabe dieser Liegenschaft ist dabei abhängig von Baumaßnahmen der Bw in der Lüttich-Kaserne (Longerich) und in der Mudra-Kaserne (Westhoven)

Nach Schließung des Kreiswehrersatzamtes Köln wird dieses Objekt zunächst dass Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr voraussichtlich bis 2019 in Nutzung nehmen (teilweise bereits im Gange), bis dieses an den verbleibenden Bw-Standorten endgültig untergebracht ist. Hiernach erfolgt eine Übertragung an die BImA, die zunächst bei Bundeseinrichtungen Bedarfe abfragen wird. Sollte hierbei bundeseigener Bedarf festgestellt werden, wird dieser vorrangig bedient.

Sollte es bei Bundeseinrichtungen in 2019 keinen Bedarf geben, wird die BImA die Liegenschaft der Stadt Köln anbieten können.


Abstimmungsergebnis:

Kenntnis genommen