Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt rückwirkend zum 01.08.2011 die Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen“ vom 13.10.2011 in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung, die

  • eine 18-monatige Beitragsbefreiung vor der Einschulung eines Kindes vorsieht, außerdem
  • die Gleichbehandlung von vorzeitig eingeschulten Kindern und
  • eine Änderung für eine sozial gerechtere Beitragsstaffel bei der Ermäßigung für Geschwisterkinder.

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion