Nachtrag: 12.06.2012

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) die Errichtung einer 2-zügigen Grundschule im Stadtteil Köln-Sülz zum 01.08.2013, beginnend mit dem Jahrgang 1, im Gebäude der derzeitigen Hauptschule Mommsenstraße 5-11, 50935 Köln–Sülz.
  2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, das Bestimmungsverfahren gem. § 27 Abs. 1 SchulG durchzuführen und die Schulart der neuen Schule festzulegen, bevor die Elternanschreiben zur Schulanmeldung zum Schuljahr 2013/14 verschickt werden.
  3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung noch vor dem Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2013/14 die erforderliche Genehmigung zur Errichtung der Grundschule bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
  4. Der Rat der Stadt Köln beschließt zum Stellenplan 2013 die Zusetzung der insgesamt 0,30 Stelle Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD. Die jeweils für die Schuljahre anteilig ausgewiesenen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt (2013/14: 0,13 Stellenanteil; 2014/15: 0,15 Stellenanteil; 2015/16: 0,22 Stellenanteil; ab 2016/17: 0,30 Stellenanteil).Sollte der Stellenplan 2013 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
  5. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2013 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 2.296,67 € für 0,13 Stellenanteil, Hj. 2014 = 5.835,67 € für 0,15 Stellenanteil, Hj. 2015 = 7.598,99 € für 0,22 Stellenanteil, Hj. 2016 = 10.743,40 € für 0,30 Stellenanteil und ab 2017 = 12.577,64 € im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen. Die Deckung erfolgt im Teilergebnisplan 0301 durch entsprechenden Wenigeraufwand bei den Sachmitteln.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt