Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Kalk. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den überwiegenden Teil des Stadtteilzentrums Ostheim nördlich und südlich der Rösrather Straße und an der Frankfurter Straße, das heißt die Grundstücke Zehnthofstraße 2 und 4, Frankfurter Straße 664, 666, 668, 702, 710, 712, 714, 716 sowie 701, 703, 705, Bruchsaler Straße 22, Rösrather Straße 2 bis 87, Hardtgenbuscher Kirchweg 127, Pfarrer-Krautwig-Straße 1 und 2, Servatiusstraße 1 und 1 a sowie Werntgenstraße 6 —Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Ostheim" in Köln-Ostheim— aufzustellen mit dem Ziel, innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Köln-Ostheim den Erhalt und die Entwicklung des Stadtteilzentrums zu gewährleisten und weitere Vergnügungsstätten auszuschließen, um den Schutz des Versorgungsbereiches sicherzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.