Sitzung: 21.06.2012 STA/0033/2012
Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Kalk. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1773/2012
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen
Bebauungsplan für den überwiegenden Teil des Stadtteilzentrums Ostheim nördlich
und südlich der Rösrather Straße und an der Frankfurter Straße, das heißt die
Grundstücke Zehnthofstraße 2 und 4, Frankfurter Straße 664, 666, 668, 702, 710,
712, 714, 716 sowie 701, 703, 705, Bruchsaler Straße 22, Rösrather Straße 2 bis
87, Hardtgenbuscher Kirchweg 127, Pfarrer-Krautwig-Straße 1 und 2,
Servatiusstraße 1 und 1 a sowie Werntgenstraße 6 —Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum
Ostheim" in Köln-Ostheim— aufzustellen mit dem Ziel, innerhalb des im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles Köln-Ostheim den Erhalt und die Entwicklung
des Stadtteilzentrums zu gewährleisten und weitere Vergnügungsstätten
auszuschließen, um den Schutz des Versorgungsbereiches sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.