Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.06.2012 Rat/0044/2012 |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Vorlage: | 1989/2012 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Beschlussvorlage Rat 46 KB | |
![]() | 20120518102457529 259 KB |
Beschluss:
Der Rat beschließt;
1.
Die an
die KölnMusik GmbH zu zahlenden Betriebskostenzuschüsse werden wie folgt
festgesetzt:
2013 =
4.785.800 €
2014 =
4.881.500 €
2015 =
4.979.100 €
Sollten die für die einzelnen Jahre von der KölnMusik GmbH aufzustellenden
Wirtschaftspläne geringere Betriebskostenzuschüsse ausweisen, reduzieren sich
die vorstehenden Beträge entsprechend, die im Übrigen Höchstbeträge darstellen.
Auf der Grundlage der jeweiligen Jahresabschlüsse der Kölnmusik GmbH erfolgt
eine Spitzabrechnung. Überschüsse sind an die Stadt abzuführen, Fehlbeträge
müssen vom Unternehmen nachgespart werden.
2.
Zur
Durchführung des jährlichen Musikfesitivals „AchtBrücken Musik für Köln“ die Musiktriennale Köln GmbH
Zuschüssse in Höhe von:
2013 =
628.800 €
2014 =
500.000 €
2015 =
500.000 €
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.