Nachtrag: 14.06.2012
Sitzung: 19.06.2012 KuK/0028/2012
Zusatz: -zugesetzt-
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1989/2012
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat beschließt;
1. Die an die KölnMusik GmbH zu zahlenden
Betriebskostenzuschüsse werden wie folgt festgesetzt:
2013 =
4.785.800 €
2014 =
4.881.500 €
2015 =
4.979.100 €
Sollten die für die einzelnen Jahre von der KölnMusik GmbH aufzustellenden
Wirtschaftspläne geringere Betriebskostenzuschüsse ausweisen, reduzieren sich
die vorstehenden Beträge entsprechend, die im Übrigen Höchstbeträge darstellen.
Auf der Grundlage der jeweiligen Jahresabschlüsse der Kölnmusik GmbH erfolgt
eine Spitzabrechnung. Überschüsse sind an die Stadt abzuführen, Fehlbeträge
müssen vom Unternehmen nachgespart werden.
Alternative:
Der Rat beschließt:
Der an die KölnMusik GmbH für die Jahre 2013 – 2015 zu zahlende Betriebskostenzuschuss wird auf 4.692.000 €
festgesetzt.
Absatz 2. des Hauptvorschlags (Sollten die für…) bleibt unverändert.
2. Zur Durchführung des jährlichen
Musikfesitivals „AchtBrücken Musik für
Köln“ die Musiktriennale Köln GmbH Zuschüssse in Höhe von:
2013 =
628.800 €
2014 = 500.000
€
2015 = 500.000
€
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.