Sitzung: 13.09.2012 STA/0034/2012
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1942/2012
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. den
Aufstellungsbeschluss vom 10.06.2010 und die Erweiterung des Geltungsbereiches
vom 19.05.2011 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 71489/04 —Arbeitstitel:
Schanzenstraße Nord in Köln-Mülheim— für das Gebiet betreffend die nördliche
Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes Köln-Mülheim
1.1 um
die Teilfläche der Markgrafenstraße, der KVB-Strecke und Teile der
Ausgleichsfläche östlich der KVB zu erweitern,
1.2 um
die Fläche des Fuß- und Radweges nach Osten hin bis an die Schanzenstraße zu
erweitern,
1.3 um
die Fläche der Bahn (Laderampe für Circus Roncalli) zu verkleinern;
2. den
Bebauungsplan-Entwurf 71489/04 —Arbeitstitel: Schanzenstraße Nord in
Köln-Mülheim— mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet betreffend die
nördliche Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes Köln-Mülheim, westlich der
Markgrafenstraße einschließlich der KVB-Trasse der Linie 4 von Mülheim nach
Schlebusch von Markgrafenstraße Hausnummer 83 bis einschließlich zum
rückwärtige Grundstück Berliner Straße 78, südöstlich der Bundeskleingartenanlage,
südwestlich der Gleisanlage der Bahn bis an die nördliche Grenze des
vorhandenen Gewerbegebietes, einschließlich einer Fuß- und Radwegeverbindung
nach Osten bis an die abknickende Schanzenstraße, entlang der westlichen Grenze
des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes (Schanzen-Viertel), dann
parallel zurücklaufend in einer Breite von circa 15 m bis 20 m bis in
Höhe der Von-Sparr-Straße, rechtwinklig abknickend nach Westen bis an die
KVB-Trasse der Linie 4 in Köln-Mülheim nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der
Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
öffentlich auszulegen.
Der Beschluss wird nicht in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen
aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.