Zusatz: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung:

Gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NW i.V.m. § 10 der Hauptsatzung beschließen wir die sofortige Bedarfsfeststellung einer externen Personalgestellung von einem TGA-Fachingenieur für den Zeitraum von maximal 9 Monaten und stimmen der Beauftragung eines externen Ingenieurbüros zu.

 

Der voraussichtliche Aufwand für den neunmonatigen Einsatz beträgt rund 199.206 €. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Hj. 2012 zur Verfügung. Für einen Zeitraum, der in das Haushaltsjahr 2013 hineinreicht, werden Mittel im Rahmen der Haushaltsplananmeldungen 2013 eingeplant.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt