Sitzung: 04.09.2012 VKA/0030/2012
Zusatz: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2822/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss
genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung:
Gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NW i.V.m. § 10 der Hauptsatzung beschließen wir die sofortige Bedarfsfeststellung einer externen Personalgestellung von einem TGA-Fachingenieur für den Zeitraum von maximal 9 Monaten und stimmen der Beauftragung eines externen Ingenieurbüros zu.
Der voraussichtliche Aufwand für den neunmonatigen Einsatz beträgt
rund 199.206 €. Die
Mittel stehen im Teilergebnisplan 1202 -
Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen im Hj. 2012 zur Verfügung. Für einen Zeitraum, der
in das Haushaltsjahr 2013 hineinreicht, werden Mittel im Rahmen der
Haushaltsplananmeldungen 2013 eingeplant.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt