Beschluss:
Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 GemHVO Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten beabsichtigten Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 GemHVO Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten beabsichtigten Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.