Beschluss:
Der Rat beschließt die erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 66 A (74393/02) für das Gebiet zwischen dem Rhein und der Straße An der Sparkasse, nördliche Begrenzung entlang der Karlstraße und südliche Begrenzung der Bahnhofstraße in Köln-Porz –Arbeitstitel: Porz-Innenstadt in Köln-Porz– nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.