Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die zweite vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 66 B (74391/02) für das Gebiet zwischen Bahnhofstraße/Mühlenstraße und Hauptstraße in Köln-Porz –Arbeitstitel: Teilbereich Porz, Bahnhofstraße/Mühlenstraße in Köln-Porz– nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.