Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 06.08.2012:
Der Hauptausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1.992.900,33 € und die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 14.203,00 € im Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502-0902-9-5560 (MÜLHEIM 2020 - Gestaltung Waldecker Straße), Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.