Sitzung: 20.09.2012 VKA/0032/2012
Zusatz: II. Durchgang
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2544/2012
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt
dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat stellt den Bedarf zur
Planung für den Abbruch und Neubau der Brücke im Zuge des Deutzer Rings (B55)
über den Östlichen Zubringer (A559) in Köln-Deutz fest und beauftragt die
Verwaltung, die Finanzierung sicherzustellen und die Maßnahme bis zur
Ausschreibung vorzubereiten.
Gleichzeitig beschließt
der Rat zur Sicherstellung der Planung für den Abbruch und Neubau der Brücke eine
außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 25.000,00 Euro im Teilfinanzplan 2012 –
Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen
bei neuer Finanzstelle 6901-1202-1-0250 Neubau Brücke Deutzer Ring / Östlicher
Zubringerstraße A 559, Hj. 2012. Die Deckung erfolgt durch entsprechende
Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan sowie gleicher Teilplanzeile bei
Finanzstelle 6901-1202-1-0200, Brücke Auenweg Hj. 2012.
Außerdem beschließt der Rat eine außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung nach § 85 GO NRW von 758.020,00 Euro für das Haushaltsjahr
2013 bei neuer Finanzstelle 6901-1202-0250 Neubau Brücke Deutzer Ring /
Östlicher Zubringerstraße A559, Hj. 2012. Die Deckung dieser außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch die entsprechende Reduzierung der bei
Finanzstelle 6901-1202-1-0500, Umgestaltung Dionysoshof, veranschlagten
Verpflichtungsermächtigungen 2013. Die Veranschlagung der zusätzlichen
Kassenmittel in Höhe von 758.020,00 Euro ist im Hpl. 2013 sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt