Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

 

Der Rat möge beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln macht von seinem Rückholrecht (§ 41 Abs. 3 GO NRW) Gebrauch und hebt den Beschluss des Verkehrsausschusses von 04.09.2012, die Entscheidung über die Teilinbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn zwischen Severinstraße und Rodenkirchen, Beschlussvorlage 3132/2011, in die Haushaltsplanberatungen zu vertagen, auf und beschließt die in der Beschlussvorlage 3132/2011 vorgesehene Alternative 1 (Teilinbetriebnahme zwischen Servinstraße und Rodenkirchen).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) abgelehnt.

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Anmerkung:

 

Diese Angelegenheit wurde wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam mit den Punkten

3.1.12    Antrag der Fraktion pro Köln betreffend "Vorzeitige in Betriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn zwischen der Serverinsstraße und dem Kölner Süden"

AN/1545/2012

 

und

4.3         Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Nord-Süd-Stadtbahn: Finanzielle Risiken des Verzichts auf die Teilinbetriebnahme Süd"

AN/1584/2012

 

behandelt.