Beschluss:
Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Stadt Köln macht von
seinem Rückholrecht (§ 41 Abs. 3 GO NRW) Gebrauch und hebt den Beschluss des
Verkehrsausschusses von 04.09.2012, die Entscheidung über die Teilinbetriebnahme
der Nord-Süd-Stadtbahn zwischen
Severinstraße und Rodenkirchen, Beschlussvorlage
3132/2011, in die Haushaltsplanberatungen zu vertagen, auf und beschließt die
in der Beschlussvorlage 3132/2011 vorgesehene Alternative 1 (Teilinbetriebnahme
zwischen Servinstraße und Rodenkirchen).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Fraktion
pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine
Freunde) abgelehnt.
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Anmerkung:
Diese Angelegenheit
wurde wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam mit den Punkten
3.1.12 Antrag der Fraktion pro Köln betreffend
"Vorzeitige in Betriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn zwischen der
Serverinsstraße und dem Kölner Süden"
AN/1545/2012
und
4.3 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen betreffend "Nord-Süd-Stadtbahn: Finanzielle Risiken des Verzichts
auf die Teilinbetriebnahme Süd"
AN/1584/2012
behandelt.