Geänderter Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. das Verfahren zur Teilaufhebung
des Bebauungsplanes 71470/06 (7046 Nd/06) für das Gebiet zwischen dem
Elisabeth-Schäfer-Weg, der Frankfurter Straße 115 - 129, der Arnsberger Straße
und der rückwärtigen Grundstücksgrenzen der genannten Grundstücke an der
Frankfurter Straße sowie der östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 409/3 (Flur 2,
Gemarkung Mülheim) (entsprechend der Abgrenzung des zentralen
Versorgungsbereichs "Nahversorgungszentrum Buchheim" im Entwurf des
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts) nach § 2 Absatz 1 in Verbindung
mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und den
Bebauungsplan zum Zwecke der Teilaufhebung mit der als Anlage beigefügten
Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB
öffentlich auszulegen;
2. von einer frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2
Nummer 1 BauGB abzusehen.
Der Beschluss wird
in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.