Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, die Stichstraße Am Kölner Brett von der Helmholtzstraße bis zur Wendeanlage (Gemarkung Müngersdorf, Flur 74, Flurstück 549) in Köln-Ehrenfeld gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung zu widmen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage der Verwaltung einstimmig zu.