Zusatz: Die Vorlage wurde bereits mit Schreiben vom 10.08.2012 an alle Mitglieder der Bezirksvertretung übersandt.

Beschluss: geändert beschlossen

Bezirksbürgermeister Thiele lässt zunächst über die Ziffern 1 bis 5 des ergänzten Beschlussvorschlages der Verwaltung und anschließend über die neue Ziffer 6 abstimmen:

 

Beschlüsse:

 

1. Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       den Aufstellungsbeschluss vom 09.12.2010 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 76441/02 um Grundstücksteile der Parzellen 319/131, 320/131, 1564 und 439 (östlich der Lützerathstraße 139 bis 139 c) in Köln-Rath/Heumar —Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in Köln-Rath/Heumar— zu erweitern;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 76441/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen nördlich der Straßenrandbebauung Lützerathstraße, östlich der Straßenrandbebauung Rather Kirchweg, südlich der landwirtschaftlichen Fläche An der Leichten Hecke und westlich des Fichtenhofes und ein Grundstücksstreifen östlich der Lützerathstraße 139 bis 139 c
(Gemarkung Rath, Flur 77, Flurstücke 979/182, 978/182, 182/2, 182/1, 237/133, 236/133, 278/132, 277/132, 276/132 und teilweise 129/2, 358/129, 319/131, 320/131, 1564 und 439) nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

3.       die Nutzung der privaten Grünfläche an der östlichen Grenze des Plangebietes als öffentlich zugänglichen Spielplatz dauerhaft zu sichern und dieses in dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag festzuschreiben.

4.       zu prüfen, ob die Gestaltung der privaten Grünfläche an der Nordgrenze des Plangebietes im Bereich der Erschließungsstraße, an der sie in südliche Richtung abzweigt so vorgenommen werden kann, dass eine Blickbeziehung in den Freiraum an dieser Stelle möglich ist.

5.       Die Verwaltung wird gebeten, die Aufnahme des östlich des Plangebietes im Geltungsbereich des Landschaftsplans (aktuell Entwicklungsziel 1 höherwertige Ausstattung) liegenden Waldes in das nördlich direkt angrenzende ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet zu prüfen und bei der Änderung des Landschaftsplanes zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Bezirksvertreters Delawari (Bündnis 90/Die Grünen) zugestimmt.

2. Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

6.       Zur dauerhaften Sicherung des wesentlichen Landschaftsbestandteiles wird die Verwaltung gebeten, den in Ziffer 5 beschriebenen Wald weiter im forstwirtschaftlichen Vermögen zu halten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Bezirksvertreter Delawari (Bündnis 90/Die Grünen), Fischer (Die Linke.) und Meurer-Eichberg (FDP) zugestimmt.

Abschließend lässt Bezirksbürgermeister Thiele über die so ergänzte Gesamtvorlage abstimmen:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden um die Ziffern 3 bis 6 ergänzten Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       den Aufstellungsbeschluss vom 09.12.2010 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 76441/02 um Grundstücksteile der Parzellen 319/131, 320/131, 1564 und 439 (östlich der Lützerathstraße 139 bis 139 c) in Köln-Rath/Heumar —Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in Köln-Rath/Heumar— zu erweitern;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 76441/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen nördlich der Straßenrandbebauung Lützerathstraße, östlich der Straßenrandbebauung Rather Kirchweg, südlich der landwirtschaftlichen Fläche An der Leichten Hecke und westlich des Fichtenhofes und ein Grundstücksstreifen östlich der Lützerathstraße 139 bis 139 c
(Gemarkung Rath, Flur 77, Flurstücke 979/182, 978/182, 182/2, 182/1, 237/133, 236/133, 278/132, 277/132, 276/132 und teilweise 129/2, 358/129, 319/131, 320/131, 1564 und 439) nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

3.       die Nutzung der privaten Grünfläche an der östlichen Grenze des Plangebietes als öffentlich zugänglichen Spielplatz dauerhaft zu sichern und dieses in dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag festzuschreiben.

4.       zu prüfen, ob die Gestaltung der privaten Grünfläche an der Nordgrenze des Plangebietes im Bereich der Erschließungsstraße, an der sie in südliche Richtung abzweigt so vorgenommen werden kann, dass eine Blickbeziehung in den Freiraum an dieser Stelle möglich ist.

5.       Die Verwaltung wird gebeten, die Aufnahme des östlich des Plangebietes im Geltungsbereich des Landschaftsplans (aktuell Entwicklungsziel 1 höherwertige Ausstattung) liegenden Waldes in das nördlich direkt angrenzende ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet zu prüfen und bei der Änderung des Landschaftsplanes zu berücksichtigen.

6.       Zur dauerhaften Sicherung des wesentlichen Landschaftsbestandteiles wird die Verwaltung gebeten, den in Ziffer 5 beschriebenen Wald weiter im forstwirtschaftlichen Vermögen zu halten.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Bezirksvertreters Delawari (Bündnis 90/Die Grünen) zugestimmt