Sitzung: 06.11.2012 BV8/0029/2012
Zusatz: Die Vorlage wurde bereits mit Schreiben vom 10.08.2012 an alle Mitglieder der Bezirksvertretung übersandt.
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2703/2012
Bezirksbürgermeister Thiele lässt zunächst
über die Ziffern 1 bis 5 des ergänzten Beschlussvorschlages der Verwaltung und
anschließend über die neue Ziffer 6 abstimmen:
Beschlüsse:
1. Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. den Aufstellungsbeschluss vom 09.12.2010
betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 76441/02
um Grundstücksteile der Parzellen 319/131, 320/131, 1564 und 439 (östlich der
Lützerathstraße 139 bis 139 c) in Köln-Rath/Heumar —Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in Köln-Rath/Heumar— zu
erweitern;
2. den Bebauungsplan-Entwurf 76441/02 mit gestalterischen Festsetzungen für
das Gebiet zwischen nördlich der Straßenrandbebauung Lützerathstraße, östlich
der Straßenrandbebauung Rather Kirchweg, südlich der landwirtschaftlichen
Fläche An der Leichten Hecke und westlich des Fichtenhofes und ein
Grundstücksstreifen östlich der Lützerathstraße 139 bis 139 c
(Gemarkung Rath, Flur 77, Flurstücke 979/182, 978/182, 182/2, 182/1, 237/133,
236/133, 278/132, 277/132, 276/132 und teilweise 129/2, 358/129, 319/131,
320/131, 1564 und 439) nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit
der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich
auszulegen.
3. die
Nutzung der privaten Grünfläche an der östlichen Grenze des Plangebietes als öffentlich
zugänglichen Spielplatz dauerhaft zu sichern und dieses in dem abzuschließenden
städtebaulichen Vertrag festzuschreiben.
4. zu
prüfen, ob die Gestaltung der privaten Grünfläche an der Nordgrenze des
Plangebietes im Bereich der Erschließungsstraße, an der sie in südliche
Richtung abzweigt so vorgenommen werden kann, dass eine Blickbeziehung in den
Freiraum an dieser Stelle möglich ist.
5. Die
Verwaltung wird gebeten, die Aufnahme des östlich des Plangebietes im
Geltungsbereich des Landschaftsplans (aktuell Entwicklungsziel 1 –
höherwertige Ausstattung) liegenden Waldes in das nördlich direkt angrenzende
ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet zu prüfen und bei der Änderung des
Landschaftsplanes zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Bezirksvertreters Delawari (Bündnis 90/Die Grünen) zugestimmt.
2.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
6. Zur
dauerhaften Sicherung des wesentlichen Landschaftsbestandteiles wird die
Verwaltung gebeten, den in Ziffer 5 beschriebenen Wald weiter im
forstwirtschaftlichen Vermögen zu halten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Bezirksvertreter Delawari (Bündnis 90/Die Grünen), Fischer (Die Linke.) und Meurer-Eichberg (FDP) zugestimmt.
Abschließend lässt Bezirksbürgermeister Thiele über die so ergänzte
Gesamtvorlage abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden um die Ziffern 3 bis 6
ergänzten Beschluss zu fassen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. den Aufstellungsbeschluss vom 09.12.2010
betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 76441/02
um Grundstücksteile der Parzellen 319/131, 320/131, 1564 und 439 (östlich der
Lützerathstraße 139 bis 139 c) in Köln-Rath/Heumar —Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in Köln-Rath/Heumar— zu
erweitern;
2. den Bebauungsplan-Entwurf 76441/02 mit gestalterischen Festsetzungen für
das Gebiet zwischen nördlich der Straßenrandbebauung Lützerathstraße, östlich
der Straßenrandbebauung Rather Kirchweg, südlich der landwirtschaftlichen
Fläche An der Leichten Hecke und westlich des Fichtenhofes und ein
Grundstücksstreifen östlich der Lützerathstraße 139 bis 139 c
(Gemarkung Rath, Flur 77, Flurstücke 979/182, 978/182, 182/2, 182/1, 237/133,
236/133, 278/132, 277/132, 276/132 und teilweise 129/2, 358/129, 319/131,
320/131, 1564 und 439) nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit
der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich
auszulegen.
3. die
Nutzung der privaten Grünfläche an der östlichen Grenze des Plangebietes als öffentlich
zugänglichen Spielplatz dauerhaft zu sichern und dieses in dem abzuschließenden
städtebaulichen Vertrag festzuschreiben.
4. zu
prüfen, ob die Gestaltung der privaten Grünfläche an der Nordgrenze des
Plangebietes im Bereich der Erschließungsstraße, an der sie in südliche
Richtung abzweigt so vorgenommen werden kann, dass eine Blickbeziehung in den
Freiraum an dieser Stelle möglich ist.
5. Die
Verwaltung wird gebeten, die Aufnahme des östlich des Plangebietes im
Geltungsbereich des Landschaftsplans (aktuell Entwicklungsziel 1 –
höherwertige Ausstattung) liegenden Waldes in das nördlich direkt angrenzende
ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet zu prüfen und bei der Änderung des
Landschaftsplanes zu berücksichtigen.
6. Zur
dauerhaften Sicherung des wesentlichen Landschaftsbestandteiles wird die
Verwaltung gebeten, den in Ziffer 5 beschriebenen Wald weiter im
forstwirtschaftlichen Vermögen zu halten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Bezirksvertreters Delawari (Bündnis 90/Die Grünen) zugestimmt