Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln stimmt dem als Anlage 2 beigefügten Wirtschaftsplan 2013 gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung mit folgender Einschränkung zu: „Aktivitäten der StEB, die Mehrausgaben im städtischen Haushalt zur Folge haben, sind zunächst einzelfallbezogen zwischen der Stadt Köln und den StEB abzustimmen, damit die Verwaltung zu eventuell erforderlichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen des städtischen Haushalts gesonderte Entscheidungen des Rates der Stadt Köln einholen kann.“

 

Gleichzeitig nimmt der Rat den aktualisierten Tilgungsplan des Trägerdarlehens ab 01.01.2013, der als Anlage 3 beigefügt ist, zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.