Beschluss:

1.         Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit

            § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW)

            werden der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 29.06.2012 der

            Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG versehene Jahresabschluss zum 31.08.2011

            sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2010 bis 31.08.2011

festgestellt.

 

2.         Der Bilanzverlust für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011 in Höhe

            von EUR 60.333,40, der sich aus dem Jahresüberschuss 2010/2011 in Höhe von EUR

            408.498,69 nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag von EUR 474.145,09 sowie

            Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 5.313,00 ergibt, wird auf neue

            Rechnung vorgetragen.

 

3.         Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.