Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2005 stammenden Verlustes von 4.505.980,98 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage einverstanden.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt