Beschluss:
Der Rat beschließt
den Bebauungsplan 67441/09 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet
zwischen Ulrichgasse, Paulstraße, Schnurgasse und Ankerstraße –Arbeitstitel:
Ulrichgasse in Köln-Altstadt/Süd– nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit
§ 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in
der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach
§ 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.