Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt die Vorlage mit der Maßgabe, die in der Anlage 7 genannte Marktanalyse und das Verkehrsgutachten der BV zur Verfügung zustellen und die beigefügten Fragen zu beantworten, bzw. Stellung zu nehmen.

 

Fragen aus dem Vertagungsantrag:

 

1. Abstandserlass und Störfall-Verordnung.

Zum Abstandserlass vom 06.06.2007 des NRW-Umweltministers hat die Rechtssprechung u.a. durch die Seveso-II-Richtlinie 96/82/EG sowie den Europäischen Gerichtshof EUGH-Rs.C-53/10 neue Vorgaben zum erforderlichen Abstand zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-VO und Nutzungen mit Wohnbebauung und Publikumsverkehr getroffen.

Da zu Mineralöl-Raffinerien ein Abstand von 1500 m für neue Nutzungen vorgeschrieben ist, muss geprüft werden, ob der Hafenausbau neben der Shell-Raffinerie und den Verladeeinrichtungen für Mineralöl- und Chemieprodukten im bestehenden Hafen zulässig ist.

Notwendig ist eine Genehmigung des RP Köln.

Auf Seite 39 der Anlage 4 wird lediglich ein Gutachten des TÜV in Aussicht gestellt.

 

2. Hochwasserschutz

Der RP- Köln hat am 23.10.2012 die neuen Karten mit der vorläufigen Sicherung der Überschwemmungsgebiete des Rheins veröffentlicht. In den Überschwemmungsgebieten darf nicht gebaut werden.

Der Godorfer Hafen einschließlich der Sürther Aue wird unverändert als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Von einer Befreiung der Überschwemmungsgebiete zum Zwecke des Hafenausbaus liegen keine Angaben in den Verwaltungsvorlagen vor.

 

3. Verkehrsprojekte der Metropolregion Rheinland zum Bundesverkehrswegeplan -BVWP

In der Vorlage Nr. 3099/2012 vom 04.09.2012 werden 21 Verkehrsprojekte in der Metropol-Region Rheinland für den neuen BVWP ab 2015  aufgelistet.

Für die Bundeswasserstraße Rhein wird die Fahrrinnenvertiefung von Duisburg bis Bonn auf 2,80 m Tiefe gefordert. Eine solche Fahrrinnentiefe ist erforderlich für moderne Frachtschiffe, jedoch ökologisch für den Fluss sehr schädlich.

Ein Hafenausbau in Godorf an der Bundeswasserstraße Rhein wird nicht von der Metropol-Region gefordert, ist also nicht vordringlich für den Gütertransport der Region!

4. Verkehrsprognosen für die Binnenschifffahrt in der Bundesrepublik

In Anlage 4, Seite 7 wird unter Ziffer 3.1.2 für die Binnenschifffahrt vom Jahre 2004 bis zu Jahre 2025 ein Zuwachs der Güter-Verkehrsleistung von phänominal + 1,23 % jährlich prognostiziert.

Diese amtliche Prognose der Bundesregierung vom 17.06.2009 für die Binnenschifffahrt ist realistischer als die chinesischen Wachstumsraten der Planco Consulting.

Die vorhandenen Hafenkapazitäten in Köln lassen einen jährlichen Zuwachs im Güterverkehr von + 1,23 % ohne Hafenausbau in Köln-Godorf zu.

 

Fragen der CDU-Fraktion:

 

1.         In den Beschlussvorlagen wird von einem Containerumschlag von 490.000 TEU ( 132.000 Schiff, 113.00 Bahn, 245.000 LKW) für Godorf im Jahre 2030 ausgegangen.

 

Wieviele Schiffe sind das pro Tag?

Wieviele LKW sind das pro Tag?

Wieviele Züge mit wie vielen Waggons sind das pro Tag?

 

2.         Es ist zu lesen, dass die Flussrinne vertieft werden soll.

 

Mit welchen Containerschiffen (max. Anzahl von Containern, Ausmaß der Schiffe: Länge Breite, Höhe) ist zu rechnen? Normale Rheinschiffe oder wesentlich größer?

 

3.         Gibt es eine Simulation für das Rangieren (Ein- und Ausfahren) von Schiffen aus und in das neue Hafenbecken?  Z.B müssen Schiffe aus Köln kommen nahezu eine 180° Kurve fahren.

 

4.         Welche Betriebszeiten (Uhrzeit von – bis, an welchen Tagen) soll der neue Hafen haben?

 

5.         Wieviele dauerhafte Arbeitsplätze (HGK) sind mit der Hafenerweiterung in Godorf zu erwarten. Welche Qualifikationen sind erforderlich?

 

6.         Wieviele dauerhafte Arbeitsplätze (HGK)  gibt es im Hafen Niehl, mit welchen Qualifikationen?

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Giesen, Theilen-von Wrochem und Schöppe)