Sitzung: 26.11.2012 IR/0022/2012
Vorlage: AN/1816/2012
Beschluss:
„Der Integrationsrat bezieht sich auf den im September 2011
im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen behandelten Antrag des
Integrationsrates auf Personalausstattung im Interkulturellen Referat und
bittet die Verwaltung ergänzend zu prüfen, inwieweit die in der Stadtverwaltung
Köln mit dem Thema Integration im weitesten Sinne befassten Dienststellen
organisatorisch künftig zu einer funktionstüchtigen und effizienten Organisationseinheit
zusammen gefasst werden können.
In einer solchen Organisationsform ist das vom Land vorgeschlagene und
finanzierte Kommunale Integrationszentrum zu berücksichtigen.
Es
wird gebeten bei der Prüfung die Organisationsformen und Erfahrungen der Stadt
Frankfurt (‚Amt für multikulturelle Angelegenheiten’) und der Stadt Bielefeld
(‚Amt für Integration’) sowie evtl. Erkenntnis der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle
für Verwaltungsmanagement) im Bereich ‚Management kommunaler
Integrationspolitik’ zu berücksichtigen.
Das
Ergebnis dieser Prüfung der Verwaltung soll im Integrationsrat beraten und
anschließend in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen
weitergeleitet werden.
Begründung:
Das Land NRW hat mit breiter
Mehrheit von SPD, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP das neue Teilhabe- und
Integrationsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz gibt der Integrationspolitik in
NRW eine neue und zeitgemäße Ausrichtung.
Die Stadt Köln als größte Stadt in NRW und einem Migrantenanteil von 32 %
sollte die vom Land vorgesehene und finanziell unterstützte Einrichtung von
Kommunalen Integrationszentren zum Anlass nehmen, auch hier eine der Bedeutung
der Stadt angemessenen Verwaltungsstruktur zu diskutieren und umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen beschlossen