Beschluss:

„Der Integrationsrat bezieht sich auf den im September 2011 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen behandelten Antrag des Integrationsrates auf Personalausstattung im Interkulturellen Referat und bittet die Verwaltung ergänzend zu prüfen, inwieweit die in der Stadtverwaltung Köln mit dem Thema Integration im weitesten Sinne befassten Dienststellen organisatorisch künftig zu einer funktionstüchtigen und effizienten Organisationseinheit zusammen gefasst werden können.
In einer solchen Organisationsform ist das vom Land vorgeschlagene und finanzierte Kommunale Integrationszentrum zu berücksichtigen.

Es wird gebeten bei der Prüfung die Organisationsformen und Erfahrungen der Stadt Frankfurt (‚Amt für multikulturelle Angelegenheiten’) und der Stadt Bielefeld (‚Amt für Integration’) sowie evtl. Erkenntnis der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) im Bereich ‚Management kommunaler Integrationspolitik’ zu berücksichtigen.

Das Ergebnis dieser Prüfung der Verwaltung soll im Integrationsrat beraten und anschließend in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen weitergeleitet werden.

Begründung:

Das Land NRW hat mit breiter Mehrheit von SPD, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP das neue Teilhabe- und Integrationsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz gibt der Integrationspolitik in NRW eine neue und zeitgemäße Ausrichtung.
Die Stadt Köln als größte Stadt in NRW und einem Migrantenanteil von 32 % sollte die vom Land vorgesehene und finanziell unterstützte Einrichtung von Kommunalen Integrationszentren zum Anlass nehmen, auch hier eine der Bedeutung der Stadt angemessenen Verwaltungsstruktur zu diskutieren und umzusetzen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen beschlossen