Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der
SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und Herrn Müller/Die Linke (AN/1943/2012)
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt, dem Verkehrsausschuss folgenden ergänzten
Beschluss zu fassen:
1. Beschluss:
Der
Verkehrsausschuss bewertet das vorliegende LKW-Konzept als unvollständig und
fordert Ergänzungen im Hinblick auf belastbare Daten.
Insbesondere werden Verkehrszählungen gefordert, um der Zählweise der
Verwaltung für den Ziel- und Quellverkehr im Stadtbezirk 3 prüfen zu können, um
ein feineres Raster zu erhalten. Im Übrigen soll die Aachener Straße zwischen
BAB 1 und der Bonnstraße komplett aus dem LKW-Führungsnetz herausgenommen
werden, wenn der Anschluss Frechen Nord komplett ausgeführt ist. Nur dann bestehen
objektive Aussichten, die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Verkehrslärm und
Luftschadstoffen einzuhalten und der Funktion als örtliche Hauptstraße mit
großer Bedeutung für den ÖPNV, den Einkaufsverkehr und als Wohnstandort gerecht
zu werden. Tatsächlich sieht die 39. BImSchV für Straßenabschnitte mit derart
hohen Überschreitungen der Schwellenwerte LKW-Durchfahrtverbote vor.
Die Stolberger Straße wird ab der Josef-Lammerting-Allee in westlicher Richtung
in den Anlagen 5, 6, 7 und 10 u. a. als „nachgeordnete“ LKW-Verbindung
ausgewiesen, obwohl dort schon heute ein Durchfahrtverbot für LKW – ausgenommen
Anlieger – besteht.
Auch die Wendelinstraße und die Vitalisstraße am Ende der Stolberger Straße
sind für LKW (ausgenommen Anlieger) gesperrt. Da es dort keine Wendemöglichkeit
für LKW gibt, müssten diese Fahrzeuge, die hierher geleitet würden, über
gesperrte Straßen weiter fahren.
Die Verkehrsführung laut Konzept ist auch im Hinblick für den vorhergesehenen
Kreisverkehr am Straßendreieck Stolberger Straße/Wendelinstraße/Vitalisstraße
und den Anschluss an den Militärring anzupassen.
Die Gleueler Straße ist nicht als Zufahrtsstraße zum Gewerbegebiet Marsdorf
zwischen Militärring und Horbeller Straße auszuweisen.
Der Gottesweg zwischen Luxemburger Straße und Rhöndorfer Straße ist nicht als
Zufahrtstraße zum Gewerbegebiet Zollstock auszuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
2. Beschluss:
Der
Verkehrsausschuss nimmt die Untersuchungsergebnisse zum Lkw-Führungskonzept zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagene Beschlussvariante
aus Anlage 10 weiter zu verfolgen. Der Beschlussvorschlag setzt sich
zusammen aus den Varianten 1 und 3 und Teilmaßnahmen der Variante 2. Dies
erfolgt mit der Maßgabe, dass der zuvor getroffene Beschluss berücksichtigt wird.
Weiterhin wird die
Verwaltung beauftragt, das Konzept mit den Kölner Nachbargemeinden abzustimmen
und Verhandlungen mit den Herstellern von Navigationssoftware zur Übernahme der
Lkw-Daten ins Navigationssystem zu führen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, beim Bundesgesetzgeber über den Deutschen Städtetag die Einführung
einer Lkw-Durchfahrtsverbotszone anzuregen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.