Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und Herrn Müller/Die Linke (AN/1943/2012)

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt, dem Verkehrsausschuss folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:


1. Beschluss:

Der Verkehrsausschuss bewertet das vorliegende LKW-Konzept als unvollständig und fordert Ergänzungen im Hinblick auf belastbare Daten.

Insbesondere werden Verkehrszählungen gefordert, um der Zählweise der Verwaltung für den Ziel- und Quellverkehr im Stadtbezirk 3 prüfen zu können, um ein feineres Raster zu erhalten. Im Übrigen soll die Aachener Straße zwischen BAB 1 und der Bonnstraße komplett aus dem LKW-Führungsnetz herausgenommen werden, wenn der Anschluss Frechen Nord komplett ausgeführt ist. Nur dann bestehen objektive Aussichten, die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Verkehrslärm und Luftschadstoffen einzuhalten und der Funktion als örtliche Hauptstraße mit großer Bedeutung für den ÖPNV, den Einkaufsverkehr und als Wohnstandort gerecht zu werden. Tatsächlich sieht die 39. BImSchV für Straßenabschnitte mit derart hohen Überschreitungen der Schwellenwerte LKW-Durchfahrtverbote vor.

Die Stolberger Straße wird ab der Josef-Lammerting-Allee in westlicher Richtung in den Anlagen 5, 6, 7 und 10 u. a. als „nachgeordnete“ LKW-Verbindung ausgewiesen, obwohl dort schon heute ein Durchfahrtverbot für LKW – ausgenommen Anlieger – besteht.

Auch die Wendelinstraße und die Vitalisstraße am Ende der Stolberger Straße sind für LKW (ausgenommen Anlieger) gesperrt. Da es dort keine Wendemöglichkeit für LKW gibt, müssten diese Fahrzeuge, die hierher geleitet würden, über gesperrte Straßen weiter fahren.

Die Verkehrsführung laut Konzept ist auch im Hinblick für den vorhergesehenen Kreisverkehr am Straßendreieck Stolberger Straße/Wendelinstraße/Vitalisstraße und den Anschluss an den Militärring anzupassen.

Die Gleueler Straße ist nicht als Zufahrtsstraße zum Gewerbegebiet Marsdorf zwischen Militärring und Horbeller Straße auszuweisen.

Der Gottesweg zwischen Luxemburger Straße und Rhöndorfer Straße ist nicht als Zufahrtstraße zum Gewerbegebiet Zollstock auszuweisen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.


2. Beschluss:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Untersuchungsergebnisse zum Lkw-Führungskonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagene Beschlussvariante aus Anlage 10 weiter zu verfolgen. Der Beschlussvorschlag setzt sich zusammen aus den Varianten 1 und 3 und Teilmaßnahmen der Variante 2. Dies erfolgt mit der Maßgabe, dass der zuvor getroffene Beschluss berücksichtigt wird.

 

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, das Konzept mit den Kölner Nachbargemeinden abzustimmen und Verhandlungen mit den Herstellern von Navigationssoftware zur Übernahme der Lkw-Daten ins Navigationssystem zu führen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Bundesgesetzgeber über den Deutschen Städtetag die Einführung einer Lkw-Durchfahrtsverbotszone anzuregen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.