Beschluss: Kenntnis genommen

"Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, Nachbesserungen an dem sanierten Zugang zum Leinpfad in Höhe der Oberstraße 2 vorzunehmen.

 

Um den Weg barrierefreier zu gestalten, soll durch das Aufbringen eines Keils zwischen den einzelnen Stufen der Höhenunterschied von ca. 15 cm auf die ursprüngliche Höhe von 5 cm gebracht werden. Dabei ist gleichzeitig das Quergefälle, das früher nicht vorhanden war, zu beseitigen.

 

An den beiden oberen Podesten sollte eine Stützmauer eingezogen werden, um das Abrutschen des Weges zu verhindern. Das Geländer ist dort, wo es durchgerostet ist, zu erneuern. Gegebenenfalls ist auch ein neuer Schutzanstrich aufzubringen."

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Eine barrierefreie Gestaltung des vorhandenen Zugangs ist nicht möglich. Um ein maximales Gefälle von 6 % einzuhalten, müssten eine komplette Neuplanung und anschließend ein Neubau der Rampe erfolgen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf mindestens 50.000 Euro. Diese Ausgaben sind aufgrund der vorhandenen Haushaltssituation nicht möglich. Zudem müssten dann sämtliche Zugänge im Bereich des Leinpfades umgebaut werden. Das Aufbringen eines Keils zwischen den Stufen ist nicht möglich. Hierdurch entstände eine erhöhte Unfallgefahr. Auf das Quergefälle kann nicht verzichtet werden, es dient zur Entwässerung der Stufen. Das Geländer wird dort, wo es durchgerostet ist, erneuert und mit einem Schutzanstrich versehen.

 


Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.