Beschluss:
1.
Der Rat
der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die
Einführung des offenen Ganztags (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der gem. Beschluss vom
28.06.2012 neu zu errichtenden Grundschule am Standort Mommsenstr. 5-11, 50935
Köln-Sülz, zum Schuljahr 2013/2014, mit der Maßgabe, dass die Landesmittel zur
Förderung der außerunterrichtlichen Angebote bereit gestellt werden und die
Schulkonferenz sich für den offenen Ganztag ausspricht.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an den Träger,
vorbehaltlich der Gewährung von Landeszuschüssen, im Rahmen des am 28.06.2012
beschlossenen gesamtstädtischen Kontingents von 24.000 Plätzen bereit zu
stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.