Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt den Bebauungsplan 7344/01 für das Gebiet umfassend die Grundstücke Zehnthofstraße 2 und 4 mit den Gebäuden bis Frankfurter Straße 705, Frankfurter Straße 664 bis 716 einschließlich, Bruchsaler Straße 22, Rösrather Straße 2 bis 89 einschließlich, Hardtgenbuscher Kirchweg 127 und den Kreuzungsbereich Rösrather Straße, Servatiusstraße, Werntgenstraße und Pfarrer-Krautwig-Straße in Köln-Ostheim —Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Ostheim" in Köln-Ostheim— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.